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Die gemütliche Ferienwohnung ist für 2-5 Personen ausgestattet. Sie ist ca. 85m² groß, besteht aus einer abgeschlossenen Etage mit einem Doppel- und einem Dreibettzimmer, ein Kinderbett steht auf Wunsch gerne zur Verfügung. Wohnzimmer mit Sat-TV, Ecksofa, Schrank, Esszimmer, einer kompletten Küche mit Spülmaschine und einem Bad mit DU/WC. Bettwäsche, Hand- und Geschirrtücher werden gestellt.
In unserem liebevoll gestalteten Garten mit Freisitz und Grillecke können Sie an sonnigen Tagen verweilen und entspannen.
Freier WLAN Zugang
große Wohnung, 2 Schlafzimmer davon 1 dreibettzimmer, großer Garten mit Liegewiese und Grillmöglichkeiten
500 m
25 km
200 m
3 km
25 km
10 km
200 m
300 m
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Der Wein- und Erholungsort Veldenz, ehemals Grafschaft, liegt abseits im schönsten Seitental der Mittelmosel. Umgeben von Weinbergen und den Wäldern der Hunsrücks, lädt der Ort zum Wandern und "Luft" tanken ein.
Durch die zentrale Lage sind die Städte Bernkastel-Kues, Trier, Luxemburg oder Idar-Oberstein beliebte Ausflugsziele die schnell zu erreichen sind.
Auf der nahegelegenen Mosel sind täglich Schifffahrten möglich.
Für größere Radtouren ist der Maare-Mosel-Radweg eine beliebte Freizeiteinrichtung dieser Gegend.
von Süden - A66, A60, A61 und B50 bis B327 in Morbach nehmen. Am Autobahnkreuz 45-Dreieck Rheinböllen den rechten Fahrstreifen benutzen, um den Schildern auf B50 Richtung Rheinböllen/Trier/Simmern/Bacharach/Rhein/Flughafen Hahn zu folgen.
weiter B 50 - B327 folgen, B269 und K88 bis Hauptstraße in Veldenz nehmen.
von Norden - A555 folgen, A565, A61, A48 und A1 bis K56/L53 in Platten nehmen, auf B50/E42 Ausfahrt Richtung Mainz/Bernkastel-Kues/Mülheim an der Mosel/Altrich/Flughafen Hahn nehmen.
K56/L53 folgen, L47 und K88 bis Hauptstraße in Veldenz nehmen
Dir wird noch nichts berechnet
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Rechte und Pflichten aus dem
Beherbergungsvertrag
1. Wird ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus bestellt und zugesagt bzw. bei
kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen.
Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere
telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der
Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den
vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich
vereinbart zu entrichten.
3. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung
ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in
seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt).
4. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt
und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der
Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen
Anspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten
Aufwendungen bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20%, bei Übernachtung mit
Halbpension pauschal mit 30% bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 40% und bei
Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10 % des
Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
5. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in
Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch
Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
6. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss bei einer von ihm verschuldeten
Nichtbereitstellung der gebuchten Unterkunft (z.B. wegen Überbuchung) dem Gast
Schadensersatz leisten. Nur in Fällen höherer Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen wird der
Inhaber des Beherbergungsbetriebes von der Leistung frei.
8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Beherbergungsbetriebes.
Quelle: Deutscher Tourismusverband e. V.
Nebenkosten fallen keine an
Firma Ferienwohung u. Platz - Frau Ursula Platz
Wir sprechen: Deutsch
Unterkunfts-Nummer: 87403
wir Ursula und Gerhard Platz sind immer Bemüht unseren Gästen Ihren Uralub Ferienaufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Sollten Sie Fragen haben haben so wenden sie sich bitte an uns. Wir stehen ihnen für Hilfe immer gerne zur Verfügung.
einfach bei Fam. Platz Anfragen
Bitte geben Sie weitere Details ein, um die Kontaktnummer des Gastgebers zu erhalten
*Haftungsausschluss: Kann Bewertungen von vertrauenswürdigen Drittanbietern enthalten
Diese Unterkunft hat 13 Bewertungen und wird von 13 Gästen empfohlen.
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