Schöne 60 qm Ferienwohnung "Käpt'n Nemo" mit einer Süd- West-Terrasse.
Zur Ferienwohnung gehören zwei Schlafzimmer, ein Wohnzimmer mit offenem Kamin und eine voll eingerichtete Küche mit Kaffeemaschine, Geschirrspüler usw.
Das Bad mit einer Raindance- Dusche und...
Besondere Merkmale
Frühling, Sommer, Herbst und Winter - Zingst ist immer eine Reise wert.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Mietverträge über die FeWo Käpt’n Nemo
§ 1 Zweck
Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass das Mietobjekt ausschließlich privaten Erholungszwecken dienen soll.
§ 2 Rechte und Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich zu den in §1 genannten Zwecken nutzen. Jeglicher Art der gewerblichen Nutzung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Weiter- und Untervermietung.
(2) Mehr als die im Mietvertrag aufgeführten Personen dürfen nur nach einer entsprechenden Vertragsänderung mit dem Vermieter aufgenommen werden.
(3) Das Mietobjekt muss am Abreisetag bis um 10.00 Uhr geräumt sein und kann im Regelfall ab 15.00 Uhr belegt werden. Die Anreise erfolgt von 15.00 bis 17.00 Uhr.
(4)kleine Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache gehalten werden
(5)Die Region Fischland- Darss- Zingst ist kurtaxenpflichtig
(6) Der Mieter ist verpflichtet das Mietobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für jede schuldhafte Beschädigung des Mietobjektes, die er, die zum Aufenthalt in den Mietobjekten berechtigten Personen und Personen, die mit dem Mietobjekt auf seine Veranlassung in Berührung kommen, verursachen.
(7) Mängel des Mietobjektes sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter gewährt dem Vermieter die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung.
(8) Der Mieter ist verpflichtet, die Hausordnung zu beachten.
§ 3 Rechte und Pflichten des Vermieters
(1) Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter das Mietobjekt für die gesamte Vertragslaufzeit in vertragsgemäßem Zustand zu überlassen.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, das Mietobjekt im Beisein der Mieter zu angemessener Tageszeit zu betreten. Im Falle der Gefahr ist das Betreten der Räume zu jeder Tages- und Nachtzeit auch ohne Beisein der Mieter gestattet.
§ 4 Rücktritt / Nichtinanspruchnahme
(1) Der Mieter kann von dem Mietvertrag bis 45 Tage vor Anreise zurücktreten. Es ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15 % des Bruttomietpreises zu entrichten.
(2) Tritt der Mieter 44 Tage bis 35 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses vom Mietvertrag zurück, ist der Mieter trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung verpflichtet 50% des vereinbarten Mietpreises zu entrichten. Der Rücktritt hat per eingeschriebenen Brief gegenüber dem Vermieter zu erfolgen.
(3) Bei einer Stornierung ab 21 Tage vor Reisebeginn steht dem Mieter kein Rücktrittsrecht zu. Der Mieter ist trotz Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis zu entrichten abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
(4)Der Rücktritt hat per eingeschriebenen Brief gegenüber dem Vermieter zu erfolgen.
(5) Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, (www.reisversicherung.de) welche der Mieter auf seine Kosten in Anspruch nehmen kann.
§ 5 Haftung
(1) Mehrere Mieter haften für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
(2) Führt ein Mangel des Mietobjektes zu Sach- und Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter und anderen zum Aufenthalt in dem Mietobjekt berechtigten Personen für diese Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch wenn die Schäden aus unerlaubten Handlungen resultieren.
(3) Die Haftung des Vermieters für Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen ist gleichfalls auf deren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit dem Mieter durch solche Pflichtverletzungen Sach- und/oder Vermögensschäden entstehen.
(4) Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn ein Schadensverursachender Mangel des Mietobjektes oder dessen Ursprung bereits bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden war.
§ 6 Schriftform
Abweichungen von den Vereinbarungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform, ebenso eine etwaige Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Mietbedingungen
•
Anzahlung: 25% des Mietpreises Tage nach Buchung fällig
•
Restzahlung: Tage vor Anreise
•
keine Kaution
•
Anreisezeit: frühestens 15:00 Uhr
•
Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
•
Überweisung
Anmerkungen
Der Mietpreis bezieht sich auf eine Belegung mit zwei
Personen. Jede weitere Person wird mit 7 Euro pro Nacht berechnet.
Die deutsche Halbinsel Zingst liegt am östlichen Ende der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst an der Ostsee. Sie gehört zum Landkreis Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern.
Die amtsfreie Gemeinde Zingst umfasst fast die gesamte Halbinsel sowie die ihr südlich vorgelagerten Inseln Kirr und Barther Oie. Die Gemeinde ist seit 2002 ein staatlich anerkanntes Seeheilbad.
Anreisen
Viele Wege führen nach Zingst
Mit dem Auto
Fahren Sie auf der A19 und B105 über Fischland oder über Barth und dann über die Meiningenbrücke nach Zingst
oder auf der A20 über Löbnitz und Barth
Mit der Bahn
Fahren Sie bis nach Velgas oder Ribnitz-Damgarten und dann weiter nach Barth, von hier geht es mit dem Bus nach Zingst.
Mit dem Flugzeug
Der nächste Flughafen ist Rostock-Laage.
GastgeberinformationenMit uns werden Sie Kontakt haben.
Wir, die Familie Lüske, stellen Ihnen gepflegte, komfortable und stilvolle Ferienwohnung zur Verfügung, die einen schönen Urlaub auf Zingst garantiert.
Sie sind bei uns herzlich willkommen.
Familie Lüske
Servicezeiten8- 20 Uhr
Telefonnummer des GastgebersBitte geben Sie weitere Details ein, um die Kontaktnummer des Gastgebers zu erhalten
tolle FerienwohnungVon Familie K. aus Rötha · 22.01.2024
Reisezeitraum: 13.01.2024verreist als:: Familie
4.25
5
5
4
3
Die Ferienwohnung ist toll, sehr geschmackvoll eingerichtet und sehr sauber. Auch ist die Küche super ausgestattet. Die Lage ist top - nur 100 m bis zum Strand. Die Wohnung bzw. das ganze Ferienhaus (insgesamt 5 Ferienwohnungen) ist sehr gepflegt. Schön wäre es , wenn Kaminholz inklusive wäre oder man über den Hausmeister Kaminholz kaufen könnte - das gab es nämlich in Zingst nicht . Wofür Fam. Lüske nichts kann, ist die Wärmepumpe auf dem Nachbargrundstück unmittelbar am Zaun. Diese ist so laut, dass man nachts die Fenster im Schlafzimmer schließen musste. Man kann nur hoffen, dass sie im Sommer nicht läuft- sonst sind auch ruhige Abende auf der Terrasse nicht möglich . Ein Hinweis darauf in der Beschreibung wäre schön gewesen. Sonst hat es uns aber in der Wohnung sehr gut gefallen.
Parkplatz unzumutbarVon Z. aus Weyhe · 06.06.2022
Reisezeitraum: 08.05.2022verreist als::
4.75
4
5
5
5
Die Wohnung ist top und sehr sauber.Zu den Terassenstühlen wären Auflagen ganz nett. Die Zuordung/Anordnung der Parkplätze erschließt sich mir keiner Logik. Beginnend mit 2, dann5,3,1 und der Querparkplatz 4. Dieser verhindert problemloses herausfahren aus Parkplatz 2, trotz Rückfahrkamera fast unmöglich. Alleine dieser unzumutbare Parkplatz verhindert eine erneute Buchung der Wohnung. Der Neubau angrenzend an die Terasse ist ebenfalls nicht schön. Direkter Blick in 3 Meter auf eine etwa 4 Meter hohe Betonwand.