Stornierungsbedingung
Stornierung und Aufenthaltsabbruch
(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Stornierung/Kündigung bis 3 Monate vor Mietbeginn: frei,
3 Monate bis 1 Monat vor Mietbeginn: 60 %
1 Monat bis 1 Woche vor Mietbeginn: 90 %
später als 1 Woche vor Mietbeginn: 100 %
Bei verspäteter Anreise oder verfrühter Abreise wird dennoch der gesamte Mietpreis fällig. Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
(2) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
Anmerkungen
Haustiere 12 EUR pro Übernachtung
Waschmaschine inklusive
Trockner inklusive
Kinderbett inklusive
Angebote gelten eingeschränkt für Feiertagswochenenden
Sauna pro Stunde 2 Euro (um sicher zu stellen, dass sie auch aus geht)