Stornierungsbedingung
Treten Sie als Mieter des Ferienobjektes vom Vertrag zurück, so hat der Vermieter Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung, die sich wie folgt pauschalisiert in Prozent des Gesamtpreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, bemisst:
- bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn: 30 %
- vom 49. bis 30. Tag vor Belegungsbeginn: 50 %
- ab dem 29. Tag vor Belegungsbeginn: 90 %
Diese Stornosätze gelten nicht für pandemiebedingte Stornierungen: Falls Sie die Anreise aufgrund von Grenzschließungen, Reise- oder Beherbergungsverboten behördlich untersagt ist, können Sie selbstverständlich kostenlos umbuchen oder die Buchung stornieren.