Stornierungsbedingung
Sehr geehrte Gäste,
wir, Erbhof Jachenau, Familie Oswald, setzen unsere ganze Kraft und Erfahrung ein, um Ihren Urlaubs- oder Geschäftsaufenthalt bei uns erholsam und erfolgreich zu gestalten und zu einem Erlebnis werden zu lassen.
Hierzu tragen auch klare Regelungen über die beiderseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen, nachfolgend der Einfachheit halber "der Gast" genannt, in Form dieser Gastaufnahmebedingungen treffen wollen. Diese Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und uns zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln so ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch
Ein Beherbergungsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende - mündliche oder schriftliche - Willenserklärungen, durch Angebot und Annahme zustande.
Dabei ist die Erklärung, eine Ferienwohnung reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Vermieter zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluß eines Beherbergungsvertrages.
Sobald die Ferienwohnungsreservierung von uns angenommen und bestätigt worden ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor.
Dies gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile eine Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen.
Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvetrages bestimmt sich nach § 535 BGB. Danach hat der Vermieter die vereinbarte Ferienwohnung während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet. Dies gilt auch, wenn der Gast später an- oder eher abreist.
Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach bürgerlichem Recht. Der Vertrag kann von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen besteht kein Recht auf „Stornierung“ einer Buchung. Die bestellte und vom Vermieter bereitgestellte Ferienwohnung ist entsprechend § 535 Satz2 BGB zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn die Ferienwohnung aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht in Anspruch genommen wird.
Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wird oftmals unter der Bezeichnung „Stornogebühr“ geführt. Ist durch Vertrag oder AGB nichts anderes bestimmt, so handelt es sich bei der “Stornogebühr“ nicht um eine Sanktion für die Abbestellung einer Ferienwohnung. Die „Stornogebühr“ beziffert vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Mietpreis) abzüglich der ersparten vermietereigenen Aufwendungen. Nicht angefallene Betriebskosten – etwa Strom, Wasser, bereitgestellte Bettwäsche etc. - hat sich der Vermieter gemäß § 552 Satz2 BGB anspruchsmindernd anrechnen zu lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung in einer Ferienwohnung mit pauschal 10 % vom Übernachtungspreis regelmäßig als angemessen betrachtet.
Im Übrigen muß der Vermieter sich die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung erlangen. Wenn also die „stornierte“ Wohnung weitervermittelt werden kann, reduzieren sich für den Gast, der storniert hat, dementsprechend die Kosten. Eine grundsätzliche Verpflichtung, bei fehlender Inanspruchnahme der Ferienwohnung einen Ersatzmieter zu suchen, besteht nicht.
Allerdings darf der Vermieter sich nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Bonn.
Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nicht zulässig. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet. Verstöße hiergegen können uns zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.
Die Anreise ist am vereinbarten Tag ab 14 Uhr möglich oder nach ausdrücklicher Vereinbarung im Einzelnen.
Wir bitten Sie, die Wohnungen am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen und diese besenrein bzw. die Küche sauber zu hinterlassen. Sollte ein größerer Aufwand bei der Endreinigung als im üblichen Maße anfallen, wird ein zusätzliches Entgelt berechnet.
Anmerkungen
Kinderbett inklusive
Bei Kurzübernachtungen unter vier Nächten wird eine Pauschale von 42 Euro berechnet.
Kurtaxe (Erwachsene), pro Nacht 1,50 € wird vor Ort erhoben.