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Ferienhaus Landhaus Waidblick

4.99/5
26 Bewertungen
100% Empfehlung
2 Schlafzimmer
1 Badezimmer
Max. 4 Gäste
60 m²
Auw bei Prüm
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0
Maximal 4 in dieser Unterkunft möglich, inklusive Kindern.

Beschreibung

Wohlfühl-Ferienhaus in der Schneifel mit traumhaftem Panorama Willkommen in unserem charmanten Ferienhaus, einem komplett freistehenden, ehemaligen Jagdhaus mit atemberaubendem Panorama. Es liegt am Ortsrand eines beschaulichen 150-Einwohner-Dörfchens, umgeben von idyllischen Wiesen und Wäldern in der schönen Schneifel....
Besondere Merkmale
Komplett eingezäuntes Grundstück (1,50m Zaunhöhe), Kamin, Weber Gasgrill, Feuerstelle, Hollywoodschaukel. 2 Schlafzimmer mit Boxspringbetten. Voll ausgestattete Küche.

Ausstattung

2 Schlafzimmer
Max. 4 Gäste
60 m²
Gratis WiFi
Fernseher
Haustiere und Hunde erlaubt
Rauchen nicht erlaubt
Treppe
Geschirrspüler
Waschmaschine

Preise

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Kinder(bis einschl. 17 Jahre)
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Maximal 4 in dieser Unterkunft möglich, inklusive Kindern.
Verbrauchsabhängige Nebenkosten
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Kostenfreie Stornierung bis 90 Tage vor Anreisetag möglich. Stornierungsbedingungen: Bei einer Stornierung werden wir versuchen die Wohnung anderweitig zu vermieten. Sollte uns dieses nicht gelingen, erheben wir folgende Stornierungsgebühren: 60% des Reisepreises bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt. 80% des Reisepreises bei Stornierung bis 14 Tage vor Reiseantritt. 90% des Reisepreises bei Stornierung ab 13 Tage vor Reiseantritt. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag Dehoga-Beherbergungsvertrag: Die Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer  Mit guten Gründen darf im Gastgewerbe ein besonderes, von Gastlichkeit geprägtes Verhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber erwartet werden. Schließlich ist die Gastlichkeit entscheidender Bestandteil einer jeden gastronomischen Leistung. Doch immer wieder wird dieses Verhältnis getrübt durch Rechtsstreitigkeiten. In Vergessenheit gerät häufig, dass die in allen Bereichen des Geschäftslebens geltenden Regeln uneingeschränkt auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Wohl aus diesem Grunde besteht weit verbreitet die Ansicht, die Reservierung eines Hotelzimmers sei eine Art „unverbindliche Voranfrage“, die zwar den Hotelier verpflichte, vom Gast aber jederzeit sanktionslos rückgängig gemacht werden könne. Um dem in dieser Frage bestehenden Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen und etwaige Missverständnisse auszuräumen, sei nachfolgend ein kurzer, unverbindlicher Überblick zur Frage der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer gegeben. Der Beherbergungsvertrag ist ein gemischt typischer Vertrag mit Grundelementen aus dem Mietrecht und mindestens eines anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder Dienstvertrages. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmend – mündliche oder schriftliche – Willenserklärungen, durch Angebot oder Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung, ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Hotelier zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile einer Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen. Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 Bgb. Danach hat das Hotel das vereinbarte Hotelzimmer während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet. Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen in Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Agb) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf „Stornierung“ einer Buchung. Das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer ist entsprechend §535 Satz Bgb zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn das Hotelzimmer aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht in Anspruch genommen wird. Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wir oftmals unter der Bezeichnung „Stornogebühr“ geführt. Ist durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt, so handelt es sich bei der „Stornogebühr“ nicht um eine Sanktion für die Abbestellung eines Hotelzimmers. Die „Stornogebühr“ beziffert vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Nicht angefallen Betriebskosten – etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche – hat sich der Hotelier gemäß § 552 Satz 2 Bgb anspruchsmindernd anrechnen zu lassen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen - bei Übernachtung (FeWo) mit pauschal 10 % - vom Übernachtungspreis regelmäßig als angemessen erachtet. Den Parteien des Beherbergungsvertrages ist es jedoch unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen. Im Übrigen muss sich der Hotelier die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers erlangt. Eine grundsätzliche Verpflichtung, bei fehlender Inanspruchnahme des Hotelzimmers einen Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht. Allerdings darf sich der Hotelier nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (Dehoga), Bonn
Mietbedingungen
  • Anzahlung: 30% des Mietpreises Tage nach Buchung fällig
  • Restzahlung: Tage vor Anreise
  • Kaution: € 150,00
  • Anreisezeit: frühestens 16:00 Uhr
  • Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
Anmerkungen
Fragen Sie gerne auch Ihren individuellen Wunschzeitraum an. Hunde gerne auf Anfrage.

Lage

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Entfernungen
Arzt:8 km
Bahnhof:27 km
Einkaufsmöglichkeit:8 km
Flughafen:114 km
Ortsmitte:8 km
Restaurant:8 km
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Urlaubsziel
Im Ort Bleialf (7km) findet man alles Nötige für den täglichen Bedarf: Supermarkt, Bäcker, Restaurants, Café, Apotheke, Ärzte, Tankstelle, kleines Schwimmbad. Die Unterkunft ist der ideale Ausgangspunkt für endlose Spaziergänge und Radtouren durch die wunderschöne Hügellandschaft der Eifel. Zu attraktiven Tagesausflügen lädt u. a. das nur einen Steinwurf entfernte Belgien mit seinem Naturpark Hohes Venn ein. Das Wander- und Radwegenetz der Schneifel liegt direkt vor der Haustür, führt durch Bleialf und bietet Rundwege in verschiedenen Längen und Schwierigkeitsgraden an. Im Winter gibt es in der Nähe Möglichkeiten zum Langlaufen und für Kinder eine Rodelbahn mit Lift.

Kontakt

Frau Tamara MurgesDeutsch, Englisch und Französisch
Unterkunfts-Nummer: 403781
Telefonnummer des GastgebersBitte geben Sie weitere Details ein, um die Kontaktnummer des Gastgebers zu erhalten

Bewertungen und Rezensionen

4.99
Out of 5
(26 Bewertungen)
5.00Ausstattung
4.96Preis/Leistung
5.00Service
5.00Umgebung
sehr gut ausgestatteter Bungalow in sehr ruhiger ländlicher Gegend - Erholung garantiertVon Paar Grönke-Vogt aus Dreieich · 06.04.2025
Reisezeitraum: 29.03.2025verreist als:: Paar
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nur 820 Zeichen erlaubt. daher in der Kurzversion! ruhige Unterkunft, ungestört mit Hund in eingezäuntem Garten. Es bietet 2 Schlafzimmer. Für 2 Personen Größe des Bungalow´s ideal. sehr gut ausgestattet und bietet alles - außer Mikrowelle-, die wir aber nicht gebraucht haben. Ansonsten ist wirklich alles da was man braucht! Fernglas wo man schön Fuchs & Reh beobachten kann. Kaffeemaschine ist eine Senseo Maschine. Raus aus dem Haus findet man sofort einstieg in Wanderwege. Wir haben niemanden gesehen bei unseren Wanderungen rund um Laudesfeld. Joggen kann man auch. Die Sitzgruppe und die Gartenliegen sind sehr bequem. Der Garten ist komplett umzäunt. Von der Garage kann man direkt in den Garten und an das Haus. Die Betten bequem.Gastronomisch können wir das Alte Backhaus in Bleialf empfehlen.

Besonders schönes Ferienhaus in ruhiger LageVon Paar La Porta-Schade aus Herten · 05.01.2025
Reisezeitraum: 28.12.2024verreist als:: Paar
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Das Ferienhaus lässt keine Wünsche offen. Es ist alles da, was das Herz begehrt. Alles funktioniert perfekt. Wir wurden freundlich mit einem Nussstollen empfangen. Wunderschöne Umgebung, toller, eingezäunter Garten. Schöne Spaziergänge mit unserem Hund gemacht, direkt rein in die Natur. Sehr nette Nachbarn. Ruhiges Sylvester verbracht. Der Kamin sorgt für Wärme und eine heimelige Atmosphäre. Der Abschied fiel schwer, aber wir kommen sehr gerne wieder. Toller Urlaub, haben uns sehr gut erholt. Danke Tamara!!

Weitere Unterkünfte

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