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Unsere Ferienwohnung ErzAlm in Schlettau ist eine neu erschaffene Unterkunft unter dem Motto "Tradition trifft moderne" mit Alpinen Akzenten. Wir begrüßen Jung und Alt, Winter- und Sommersportler, Wanderer und Süße Schlemmermäuler in der Hauseigenen Konditorei & Café der Familie Schreiber. Hier können Sie vom Frühstück, bis hin zu hausgemachten Kuchen und Torten alles ausprobieren und ein einzigartiges Handwerk sowie die Wiener Kaffeehaus Atmosphäre genießen.
500 m
35 km
10 m
1 km
120 km
17 km
Im Herzen des Erzgebirges, liegt das kleine schnuckelige Städtchen Schlettau mit ca. 2500 Einwohnern. In der Umgebung Schlettaus finden Sie sehr viele Freizeitmöglichkeiten und können jeder Zeit die Schönheit der Natur genießen . Für jeden Gast im Erzgebirge, gibt es was zu entdecken. Von unseren heimischen Bergen, bis hin zu den traditionellen Bergbaustädten und der Einfahrt ins Bergwerk.
Über die Autobahn A72, Abfahrt Stollberg West in Richtung Zwönitz / Elterlein / Scheibenberg. Ihr Ziel Schlettau erreichen Sie nach 27 km nach Autobahnabfahrt.
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Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Allgemeine Mietbedingungen
1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
(a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung einer Ferienwohnung durch Anja und Christian Schreiber (in Folge: Familie Schreiber) an Mieter, sowie für alle weiteren für die Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Familie Schreiber.
(b) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Mietsache sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Familie Schreiber. Die Mietsache darf nicht von mehr Personen als vom Mieter bei der Buchung angemeldet und mit der Buchungsbestätigung von Familie Schreiber bestätigt, bewohnt werden.
(c) Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn dies vor Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
(a) Der Vertrag über die Buchung der Mietsache kommt zustande, sobald Familie Schreiber die von dem Mieter unterschriebene schriftliche Buchungsbestätigung zugeht. Der Mieter verpflichtet sich durch seine Unterschrift auch für alle weiteren Personen, die gemeinsam mit ihm die Mietsache nutzen, als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen nach den Mietbedingungen einzustehen.
(b) Vertragspartner sind Familie Schreiber und der Mieter.
3. Leistungen/Preise
(a) Der Umfang der vertraglich von Familie Schreiber geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang dieser Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Familie Schreiber. Nebenkosten wie Strom, Gas und Wasser sind, wenn nicht anders vermerkt, im Mietpreis inbegriffen.
(b) Die Zahlung der Miete hat spätestens 2 Wochen vor Anreise des Mieters zu erfolgen, ohne dass es eine Zahlungsaufforderung durch Familie Schreiber bedarf. Bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung durch den Mieter ist Familie Schreiber berechtigt, die Mietsache ohne vorherige Ankündigung anderweitig zu vermieten.
(d) Im Falle des Verlustes von Schlüsseln durch den Mieter ist Familie Schreiber berechtigt, dem Mieter pauschal 80,- EUR pro Schlüssel für den Ersatz der Schlüssel zu berechnen, sollten durch den Verlust von Schlüsseln höhere Kosten für den Ersatz von Schlüsseln und/oder den Austausch von Schließzylindern entstehen, ist Familie Schreiber berechtigt, dem Mieter diese Kosten zu berechnen.
4. Leistungsänderungen/Rücktritt vom Vertrag/Stornobedingungen
(a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vereinbarten Inhalten des Mietvertrages durch Familie Schreiber sind dann zulässig, wenn damit keine wesentliche Abweichung vom vereinbarten Vertragsinhalt verbunden ist.
(b) Familie Schreiber ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt, Streik oder andere von Familie Schreiber nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung für Familie Schreiber unmöglich machen.
(c) Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage.
(d) Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts oder in dem Fall, dass der Mieter die Mietsache nicht bezieht, kann Familie Schreiber Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Vermietung der Mietsache pauschaliert. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Familie Schreiber. Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruches vom Mietpreis staffelt sich wie folgt:
• bei Zugang des Rücktritts 14 Tage vor Reiseantritt = kostenfreie Stornierung
• bei Zugang des Rücktritts vom 7. bis zum 2. Tag vor dem Beginn des Mietverhältnisses 80% der Miete
• danach oder bei Nichtbezug der Mietsache
90% der Miete
Dem Mieter bleibt es in jedem Fall unbenommen, Familie Schreiber nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Familie Schreiber geforderte Pauschale. Familie Schreiber ist im Falle eines Rücktritts berechtigt, anstelle der Pauschale auch die Erstattung der nachgewiesenen tatsächlich durch den Rücktritt entstandenen Kosten zu verlangen. Familie Schreiber empfiehlt dem Mieter ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
5. Inventar/Mängelrügen
Beanstandungen des Mieters über den Zustand der Mietsache oder über das Fehlen von Inventar haben binnen 24 Stunden ab Bezug der Mietsache durch den Mieter zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist sind Fehlbestände am Inventar vom Mieter ohne Verschuldensnachweis zu ersetzen.
6. Hausordnung/Nichtraucherwohnungen/Haustiere
Die Hausordnung ist vom Mieter zu beachten. Die überlassene Ferienwohnung ist eine tierfreie Nichtraucherwohnung! Hat der Mieter in der ausgewiesenen Nichtraucherwohnung geraucht oder wurden Haustiere in der Wohnung untergebracht, so ist Familie Schreiber berechtigt dem Mieter pauschal eine Reinigungsg ebühr in Höhe von 1000,- EUR zu berechnen.
7. Anreise/Abreise
Die Mietsache kann vom Mieter in der Regel am Anreisetag ab ca. 14:00 Uhr bezogen werden. Schadenersatzansprüche kann der Mieter nicht geltend machen, wenn das Mietobjekt ausnahmsweise nicht um 14:00 Uhr zur Verfügung steht. Der Mieter hat die Mietsache am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen und besenrein zu hinterlassen. In dem Fall, dass die Mietsache vom Mieter nicht fristgerecht geräumt wird, ist Familie Schreiber berechtigt, dem Mieter dadurch entstehende Kosten in Rechnung zu stellen.
8. Haftung von Familie Schreiber
(a) Schadensersatzansprüche des Mieters gegen Familie Schreiber, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit Familie Schreiber nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet, also für Pflichten, die Familie Schreiber dem Mieter nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadenersatzansprüche des Mieters gegen Familie Schreiber sind bei einem berechtigten Rücktritt vom Vertrag durch Familie Schreiber ausgeschlossen.
(b) Der Mieter ist verpflichtet, Familie Schreiber ab Kenntnis unverzüglich über Schäden, Mängel oder Störungen zu unterrichten, die die Mietsache betreffen, und alles ihm Zumutbare zur Behebung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. In dem Fall, dass Mängel oder Störungen vorliegen, wird Familie Schreiber ab Kenntnis bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
9. Sonstige Bestimmungen
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist Rostock. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
Im Preis einmalig enthalten sind 80 Euro für die Reinigung, Bettwäsche und Handtücher.
Familie Anja und Christian Schreiber
Wir sprechen: Deutsch
Unterkunfts-Nummer: 383693
Herzlichen Willkommen in der ErzAlm in Schlettau.
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*Haftungsausschluss: Kann Bewertungen von vertrauenswürdigen Drittanbietern enthalten
Diese Unterkunft hat 1 Bewertung und wird von 1 Gast empfohlen.
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