Stornierungsbedingung
Zahlungsverzug, Rücktritt, Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Gerät der Mieter mit seiner Zahlung in Verzug, tritt der Mieter vom Vertrag zurück oder storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen neben einer Gebühr in Höhe von 50 EUR die folgenden, anteiligen Mieten (abzüglich Nebenkosten & Kurtaxe) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
-bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
-bis 35 Tage vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises
-bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
-bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
-ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung.