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Ferienwohnung Gästehaus Seebach

4.99/5
42 Bewertungen
100% Empfehlung
2 Schlafzimmer
1 Badezimmer
Max. 2 Gäste
67 m²
Heuchelheim-Klingen
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Preise

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Verbrauchsabhängige Nebenkosten
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Gastaufnahmevertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen Gastaufnahmebedingungen des Gästehauses Seebach Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gästehaus Seebach zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gästehaus Seebach. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. 1. Vertragsschluss 1.1.Mit der Buchung bietet der Gast dem Gästehaus Seebach den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Kunden vorliegen. 1.2.Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. 1.3.Der für Mitreisende buchende Gast hat für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen. 1.4.Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und das Gästehaus Seebach rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird das Gästehaus Seebach - zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. 1.5.Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gästehauses Seebach vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt. 1.6.Unterbreitet das Gästehaus Seebach auf Wunsch des Gastes ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gästehauses Seebach an den Gast. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt. 2. Reservierungen 2.1.Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gästehaus Seebach möglich. 2.2.Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Gästehaus Seebach Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Gästehauses Seebach. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung unabhängig einer vom Gästehaus Seebach etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich. 3. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen 3.1.Die im Prospekt bzw. auf der Internetseite des Gästehauses Seebach angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können Wahloder Zusatzleistungen. 3.2.Die vom Gästehaus Seebach geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen. 3.3.Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich An- und Abreisetermin, Aufenthaltsdauer, Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann das Gästehaus Seebach ein Umbuchungsentgelt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist. 4. Zahlung 4.1.Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen wor- den, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an das Gästehaus Seebach zu bezahlen. 4.2.Zahlungen in Fremdwährungen, Kreditkarten oder mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nur in bar möglich. 5. Rücktritt und Nichtanreise 5.1.Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Gästehauses Seebach auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. 5.2.Das Gästehaus Seebach hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. 5.3.Das Gästehaus Seebach hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 5.4.Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen einschließlich aller Nebenkosten: Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90% Bei Übernachtung/Frühstück 80% Bei Halbpension 70% Bei Vollpension 60% 5.5.Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gästehaus Seebach nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 5.6.Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen. 5.7.Die Rücktrittserklärung ist an das Gästehaus Seebach zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. 6. Pflichten des Kunden, Kündigung durch das Gästehaus Seebach 6.1.Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gästehaus Seebach anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. 6.2.Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gästehaus Seebach im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gästehaus Seebach verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gästehaus Seebach erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist. 7. Haftung 7.1.Die vertragliche Haftung des Gästehauses Seebach für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom Gästehaus Seebach weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit das Gästehaus Seebach für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. 7.2.Das Gästehaus Seebach haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 8. Verjährung 8.1.Ansprüche des Gastes aus dem Gastaufnahmevertrag gegenüber dem Gästehaus Seebach, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr. 8.2.Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gästehaus Seebach als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 8.3.Schweben zwischen dem Gast und dem Gästehaus Seebach Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder das Gästehaus Seebach die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 9. Rechtswahl und Gerichtsstand 9.1.Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gästehaus Seebach findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. 9.2.Der Gast kann das Gästehaus Seebach nur an seinem Sitz verklagen. 9.3.Für Klagen des Gästehauses Seebach gegen den Gast ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gästehauses Seebach vereinbart. 9.4.Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
Mietbedingungen
  • Anzahlung: 25% des Mietpreises Tage nach Buchung fällig
  • Restzahlung: Tage vor Anreise
  • keine Kaution
  • Anreisezeit: frühestens 14:00 Uhr
  • Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
  • Barzahlung
  • Überweisung
Anmerkungen
Waschmaschine inklusive Hund 5 EUR, pro Nacht Klimaanlage inklusive WLAN vorhanden, kostenfrei Fahrradgarage vorhanden, abschließbar Klimasplitgerät für die Schlafräume Mobiles Klimagerät für den Wohn/Essbereich Bettwäsche einmalig je Aufenthalt 1 Handtuch, 1 Duschtuch je Person/Woche Brötchenlieferservice kann vermittelt werden Einkaufs- und Getränkeservice bei Anreise gegen Kostenerstattung kostenloste Stornierung bei Coronabedingten Reisebeschränkungen bis 14 Tage vor Anreise

Beschreibung

Ihre Ferienwohnung befindet sich im Obergeschoss unseres Hauses mit wunderschöner Aussicht auf Gärten, Felder und den Pfälzer Wald mit der Burg Landeck und der Madenburg in unmittelbarer Nähe. Der "Klingbachweg", ein 64 km langer Rad- und...

Ausstattung

2 Schlafzimmer
Max. 2 Gäste
67 m²
Gratis WiFi
Fernseher
Haustiere und Hunde erlaubt
Rauchen nicht erlaubt
Treppe
Geschirrspüler
Waschmaschine

Lage

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Entfernungen
Arzt:4 km
Bahnhof:12 km
Bus:200 m
Einkaufsmöglichkeit:3 km
Ortsmitte:500 m
Restaurant:500 m
In der Nähe
Unsere Freizeittipps
  • Bowling
  • Casino
  • Erlebnisbad
  • Fahrradverleih
  • Fallschirm springen
  • Freibad
  • Freizeitpark
  • Golf
  • Hallenbad
  • Joggen
  • Klettern
  • Kutschfahrten
  • Minigolf
  • Radfahren/ Cycling
  • Reiten
  • Rudern
  • Schwimmen
  • Segelfliegen
  • Thermalbäder
  • Vögel beobachten
  • Wandern
  • Zoo
Weitere Freizeitmöglichkeiten
Erlebnisbad LaOla mit Sauna in Landau. Fahrradverleih im Ort. Mehrere Freibäder in näherer Umgebung. Thermalbad mit Sauna in Bad Bergzabern. Golf in Offenbach. Wandern im Pfälzer Wald und den franz. Vogesen. Klettern im "Dahner Felsenland". Radweg "Klingbachweg direkt vor der Haustür. Joggen und Walken durch die Weinberge, direkt ab der Haustür.
Urlaubsziel
Ihre Ferienwohnung liegt inmitten des Weinanbaugebietes. Hier können Sie in den Weinbergen oder dem Pfälzer Wald wandern. Auch ein Ausflug ins benachbarte Elsass (F) liegt nur einen "Katzensprung" entfernt. Besuchen Sie das Thermalbad in Bad Berzabern oder das Erlebnisbad LaOla in Landau. Ein Freibad im Nachbarort lädt bei schönem Wetter ein. Die Weingüter in unserem Ort erwarten Sie. Aber auch für Biertrinker ist gut gesorgt - das Brauhaus in Göcklingen freut sich auf Ihren Besuch.
Anreisen
Unser Weinort mit Ihrer Ferienwohnung liegt gerade einmal 10 km von der Autobahnabfahrt Landau-Süd (A65). Zur Planung Ihrer Anreise empfehlen wir die gängigen Online-Routenplaner. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich.

Kontakt

FamilieSeebach Seebach
FamilieSeebach SeebachDeutsch und Englisch
Unterkunfts-Nummer: 38104
GastgeberinformationenWir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt
Servicezeiten12:00 - 21:00
Telefonnummer des GastgebersBitte geben Sie weitere Details ein, um die Kontaktnummer des Gastgebers zu erhalten

Bewertungen und Rezensionen

4.99
Out of 5
(42 Bewertungen)
5.00Ausstattung
5.00Preis/Leistung
5.00Service
4.98Umgebung
Erholsamer Urlaub in sehr schöner FerienwohnungVon Paar E. aus Ratingen · 02.10.2024
Reisezeitraum: 03.09.2024verreist als:: Paar
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Die Fewo ist geräumig, hell, freundlich + modern eingerichtet, sehr sauber + sehr gepflegt. Die Küche ist bestens ausgestattet, Essecke, geräumige Couchecke + Balkon sind sehr gemütlich. Die Besonderheit der Wohnung ist die Klimaanlage. WLAN funktioniert sehr gut. Das gepflegte Wohnhaus der sehr freundlichen Vermieter liegt in einer ruhiger Wohnstraße. Parkmöglichkeit ist immer um die Ecke in kl. Seitenstr. vorhanden. Wir haben uns sehr gut erholt und werden nochmals hinfahren.

Erholsame Tage in der Pfalz an der WeinstraßeVon Paar Holz aus Witten · 09.08.2024
Reisezeitraum: 21.07.2024verreist als:: Paar
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Wir wurden von sehr freundlichen Gastgebern empfangen und haben uns in der sehr schönen, sauberen, ruhigen und gut ausgestatteten Ferienwohnung sehr wohl gefühlt. Sogar für unseren Hund lag schon ein Leckerchen bereit. Kleine Wanderungen im Pfälzerwald und Ausflüge in naheliegende Weinorte sind empfehlenswert. Fazit, wir kommen sehr gerne wieder.

Preise

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Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Gastaufnahmevertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen Gastaufnahmebedingungen des Gästehauses Seebach Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gästehaus Seebach zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gästehaus Seebach. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. 1. Vertragsschluss 1.1.Mit der Buchung bietet der Gast dem Gästehaus Seebach den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Kunden vorliegen. 1.2.Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. 1.3.Der für Mitreisende buchende Gast hat für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen. 1.4.Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und das Gästehaus Seebach rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird das Gästehaus Seebach - zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. 1.5.Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gästehauses Seebach vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt. 1.6.Unterbreitet das Gästehaus Seebach auf Wunsch des Gastes ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gästehauses Seebach an den Gast. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt. 2. Reservierungen 2.1.Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gästehaus Seebach möglich. 2.2.Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Gästehaus Seebach Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Gästehauses Seebach. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung unabhängig einer vom Gästehaus Seebach etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich. 3. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen 3.1.Die im Prospekt bzw. auf der Internetseite des Gästehauses Seebach angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können Wahloder Zusatzleistungen. 3.2.Die vom Gästehaus Seebach geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen. 3.3.Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich An- und Abreisetermin, Aufenthaltsdauer, Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann das Gästehaus Seebach ein Umbuchungsentgelt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist. 4. Zahlung 4.1.Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen wor- den, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an das Gästehaus Seebach zu bezahlen. 4.2.Zahlungen in Fremdwährungen, Kreditkarten oder mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nur in bar möglich. 5. Rücktritt und Nichtanreise 5.1.Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Gästehauses Seebach auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. 5.2.Das Gästehaus Seebach hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. 5.3.Das Gästehaus Seebach hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 5.4.Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen einschließlich aller Nebenkosten: Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90% Bei Übernachtung/Frühstück 80% Bei Halbpension 70% Bei Vollpension 60% 5.5.Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gästehaus Seebach nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 5.6.Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen. 5.7.Die Rücktrittserklärung ist an das Gästehaus Seebach zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. 6. Pflichten des Kunden, Kündigung durch das Gästehaus Seebach 6.1.Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gästehaus Seebach anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. 6.2.Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gästehaus Seebach im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gästehaus Seebach verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gästehaus Seebach erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist. 7. Haftung 7.1.Die vertragliche Haftung des Gästehauses Seebach für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom Gästehaus Seebach weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit das Gästehaus Seebach für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. 7.2.Das Gästehaus Seebach haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 8. Verjährung 8.1.Ansprüche des Gastes aus dem Gastaufnahmevertrag gegenüber dem Gästehaus Seebach, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr. 8.2.Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gästehaus Seebach als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 8.3.Schweben zwischen dem Gast und dem Gästehaus Seebach Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder das Gästehaus Seebach die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 9. Rechtswahl und Gerichtsstand 9.1.Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gästehaus Seebach findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. 9.2.Der Gast kann das Gästehaus Seebach nur an seinem Sitz verklagen. 9.3.Für Klagen des Gästehauses Seebach gegen den Gast ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gästehauses Seebach vereinbart. 9.4.Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
Mietbedingungen
  • Anzahlung: 25% des Mietpreises Tage nach Buchung fällig
  • Restzahlung: Tage vor Anreise
  • keine Kaution
  • Anreisezeit: frühestens 14:00 Uhr
  • Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
  • Barzahlung
  • Überweisung
Anmerkungen
Waschmaschine inklusive Hund 5 EUR, pro Nacht Klimaanlage inklusive WLAN vorhanden, kostenfrei Fahrradgarage vorhanden, abschließbar Klimasplitgerät für die Schlafräume Mobiles Klimagerät für den Wohn/Essbereich Bettwäsche einmalig je Aufenthalt 1 Handtuch, 1 Duschtuch je Person/Woche Brötchenlieferservice kann vermittelt werden Einkaufs- und Getränkeservice bei Anreise gegen Kostenerstattung kostenloste Stornierung bei Coronabedingten Reisebeschränkungen bis 14 Tage vor Anreise

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