Die Ferienwohnung Übelhör befindet sich im 1. Stock unseres Hauses und ist 85m² groß. 4 Personen finden hier viel Platz für einen entspannten Urlaub.
Bereits beim Betreten der Wohnung finden Sie sich in einer großzügigen Diele...
Besondere Merkmale
Direkt vor der Türe können Sie in die Langlauf-Loipe einsteigen, gemütlich auf den Winterwanderwegen spazieren gehen, oder mit der Hörnerbahn einen schönen Skitag erleben.
Im Sommer finden sich eine Vielzahl von Aktivitäten in unmittelbarer Umgebung.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Corona Stornierungsbedingungen
Sollten Sie aufgrund der Reisebeschränkung bzgl. der Corona-Pandemie nicht Anreisen können, da Ihnen eine Anreise durch das Land Bayern oder Ihres Landes untersagt wird, werden wir kostenfrei stornieren.
Für den Fall einer Quarantäne bzw. einer Coronaerkrankung würden wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfehlen.
Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 %, bei Übernachtung/Frühstück, 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionspreises. Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale entstanden ist.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission - https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Mietbedingungen
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Gesamtzahlung
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keine Kaution
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Anreisezeit: frühestens 15:00 Uhr
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Abreise: bis spätestens 09:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
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Barzahlung
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Überweisung
Anmerkungen
Kurtaxe für Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren in Höhe von 2,50 € wird seperat berechnet.
Bolsterlang ist ein kleines Bergdorf inmitten der idylischen Landschaft des Allgäu's. Klein und familiär mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in nächster Umgebung präsentiert sich der Ort als idealer Ausgangspunkt um die Umgebung zu erleben und zu genießen.
Anreisen
Wenn Sie von der A7 kommend in Richtung Kempten fahren, nehmen Sie die Ausfahrt Waltenhofen und fahren in Richtung Oberstdorf auf die B19.
Hier bleiben Sie bis Fischen und biegen an der zweiten Ampel in Richtung Bolsterlang/Obermaiselstein rechts ab.
Nach ungefähr 2 km biegen Sie noch einmal rechts in Richtung Bolsterlang ab.
Wenn Sie in Bolsterlang angekommen sind fahren Sie auf der Hauptstrasse durch den gesamten Ort durch in Richtung Kierwang.
100 Meter nach dem Ortsausgang sehen Sie auf der linken Seite zwei alleinstehende Häuser.
Hier biegen Sie links ab - das untere Haus ist Ihr Ziel.