Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Unsere AGBs
DEHOGA-Auszug zum Gastaufnahmevertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe (lt. DEHOGA)
Die Kurverwaltung Juist tritt als Vermittler für die ortsansässigen Vermieter auf.
Wenn zwischen Vermieter und Mieter keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende Bedingungen:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen wurde.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft, dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Diese Einsparungen betragen:10% des Preises bei der Buchung von Ferienwohnungen.
5. Der Vermieter ist verpflichtet, im Falle der Nichtinanspruchnahme die freigestellte Unterkunft baldmöglichst anderweitig zu vermieten und den daraus erzielten Erlös mit der gezahlten Schadenssumme zu errechnen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
6. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB.
7. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise - Rücktrittskosten - Versicherung!
Mietbedingungen
•
Gesamtzahlung
•
keine Kaution
•
Anreisezeit: nach Absprache
•
Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
•
Überweisung
Anmerkungen
Kinderbett inklusive
Wäschepaket inklusive
Beschreibung
In unserer gemütlichen Ferienwohnung Juist erwartet Sie ein Schlafraum mit Doppelbett, ein Wohnraum mit Schlafsofa und Essbereich, eine Küchenzeile, ein Badezimmer mit Dusche und einen Balkon zur Südwestseite.
Die Ferienwohnung ist ausgestattet mit Flachbildfernseher (Kabel TV) in...
Besondere Merkmale
Haus Mundt, ein Juister Familienbetrieb in 3. Generation, liebevoll eingerichtet, für Ihre erholsamen Urlaubstage.
Ferienwohnung mit eigenem Balkon.
Strandnahe und zentrale Lage.
Bäcker, Lebensmittelgeschäft, Restaurant und Kureinrichtungen finden Sie in unmittelbarer Nähe.
Für unsere kleinen Gäste halten...
Nationalparkhaus, Küstenmuseum, Stand up paddeln...
Urlaubsziel
Unsere Ferienwohnung liegt direkt am Strandaufgang Damenpfad, sehr zentral und doch ruhig.
Strand, Bäcker, Lebensmittelgeschäft, Fahrradverleih, Hafen, Kureinrichtungen und Schwimmbad, Restaurant, Kino, Kirche und Spielplatz erreichen Sie in wenigen Gehminuten.
Anreisen
Sie erreichen unsere Insel per Schiff ab Norddeich Mole und vom Hafen Juist zu unserem Haus Mundt sind es ca. 10 Gehminuten. Neu, juister Töwerlandexpress bringt Sie in kleinen Booten fix auf die Insel.
Soll es einmal schneller gehen, können Sie per Inselflieger die Insel erreichen und mit dem Pferdetaxi bequem in den Ort fahren.
Für Ihr Gepäck stellen wir Ihnen auf Anfrage gern unseren Handkarren bereit.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
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Die Kurverwaltung Juist tritt als Vermittler für die ortsansässigen Vermieter auf.
Wenn zwischen Vermieter und Mieter keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende Bedingungen:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen wurde.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft, dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Diese Einsparungen betragen:10% des Preises bei der Buchung von Ferienwohnungen.
5. Der Vermieter ist verpflichtet, im Falle der Nichtinanspruchnahme die freigestellte Unterkunft baldmöglichst anderweitig zu vermieten und den daraus erzielten Erlös mit der gezahlten Schadenssumme zu errechnen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
6. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB.
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