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Erwachsene
2
Kinder(bis einschl. 17 Jahre)
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Ferienwohnung Landhaus Helene Oberlausitz

2 Schlafzimmer
1 Badezimmer
Max. 4 Gäste
50 m²
Waltersdorf
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Preise

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Anreise - Abreise
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Verbrauchsabhängige Nebenkosten
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergung im Landhaus "Helene" Stand 03-2021 Kathrin & Peter Kunze Gbr. Hauptstraße 51/52/45 02799 Großschönau / OT Waltersdorf I. Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (im weiteren „Hotel“ genannt). Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. II. Vertragsabschluß, -partner; Verjährung Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden (mündlich oder schriftlich) durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer am Anreisetag ab 15:00 Uhr bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer, Bedienungsentgeld ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Schriftform und muss vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Der Kunde ist außerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen zur Stornierung des Vertrages berechtigt: a. Im Falle einer kompletten Stornierung des Vertrages durch den Kunden schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze der vertraglich vereinbarten Vergütung: Kosten für Arrangements, Hotelübernachtungen (Tagungen, Wochenendprogrammen, Tages- und Abendprogrammen sowie Paket bzw. Pauschalen mit pro Personen Preisen), die Bereitstellung des Veranstaltungsortes (bei Raummieten), Transportmittelreservierungen, Künstlervermittlungen, Sonstiges: Bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung gilt: Achtung: Bei Neubuchungen im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 gelten aufgrund der Corona-Pandemie folgende Sonderrichtlinien bei Stornierungen von Hotelzimmerbuchungen ! bis zum 21. Tag vor Reiseantritt kostenfrei ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 50% der bestellten Leistungen ab dem 07. Tag vor Reiseantritt 100% der bestellten Leistungen außerhalb der o.g. Sonderregelung gilt: bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20% der bestellten Leistungen ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25% der bestellten Leistungen ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35% der bestellten Leistungen ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50% der bestellten Leistungen ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 65% der bestellten Leistungen ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80% der bestellten Leistungen 24 h vor Anreise 100% der bestellten Leistungen (Gilt nicht für Reisunternehmen und Gruppenbuchungen) b. Grundlage für die Berechnung der Stornierungskosten ist jeweils die vereinbarte Teilnehmerzahl welche in der Auftrags. bzw. Buchungsbestätigung ersichtlich ist. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl für Feierlichkeiten kann einmalig bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bis maximal 10% der vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei vorgenommen werden. Für Stornierungen gebuchter, Hotel-Tagungspauschalen sowie sonstiger Hoteldienstleistungen treten gesonderte Stornierungsfristen in Kraft. Diese sind in der entsprechenden Auftragsbestätigung festgelegt. c. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns durch die Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist, als die ausgeführte pauschalierte Vergütung nach den Bestimmungen der 2 a. und 2 b. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung gegen die Stornogebühren gem. IV.1. oder IV.2. oder IV. 3. aufzurechnen. Eine Ersatzbuchung des Kunden innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglichen Anreisetag wird mit den Stornierungsgebühren gem. IV.2. oder IV.3. oder IV.4. der Zimmer verrechnet, es sei denn eine Erstattung gem. IV.5. ist bereits erfolgt. Wir empfehlen in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Informationen dazu erhalten alle Kunden mit der Buchungsbestätigung. V. Rücktritt des Hotels Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –Rückgabe Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die Anreise muss grundsätzlich bis 18.00 am vereinbarten Tag erfolgen, es sei denn, es wird schriftlich eine spätere Anreise mit dem Hotel vereinbart. Andernfalls kann das Hotel das gebuchte Zimmer anderweitig vergeben. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. VII Nicht in Anspruch genommene Leistung Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. VIII. Haftung des Hotels Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen von Beherbergungskunden haftet das Hotel den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Höchstens bis € 5.000,-- je Restaurantkunde und Tag. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 10.000,- im Hotelsafe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. VIIII. Schlussbestimmungen Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Zittau. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Mietbedingungen
  • Gesamtzahlung
  • keine Kaution
  • Anreisezeit: frühestens 16:00 Uhr
  • Abreise: bis spätestens 11:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
  • Barzahlung
  • EC-Karte
Anmerkungen
Waschmaschine inklusive (ohne Waschmittel und Weichspüler) Frühstück im Hotel "Quirle-Häusl" 16,90 EUR, pro Person Buchung nur auf Anfrage und Bestätigung durch unser Haus. Parkplatz am Haus, Grillecke, Kinderspielplatz nahe Ferienhaus Preise zuzüglich Ortstaxe 1.40 €
Kostenlose Stornierung
  • Storniere kostenlos bis zu 21 Tage vor deinem Anreisedatum.

  • Um eine Stornierung anzufragen wende dich vor Ablauf der Frist direkt an den Vermieter. Du findest die Kontaktdetails direkt im Inserat.

  • Beschreibung

    Sie wohnen am Fuße des Berges "Lausche" zwischen Butterberg und Sängerhöhe in einer nagelneuen Ferienwohnung Landhaus Helene Oberlausitz mit höchstem Komfort. Erleben Sie einen traumhaften Urlaub im Naturpark Zittauer Gebirge Sie wohnen in einem liebevoll restaurierten original...
    Besondere Merkmale
    Original Oberlausitzer Umgebindehaus, neu restauriert und sehr komfortabel. Ruhige Lage, Garten und Sommerhäuschen. Grillplatz. Restaurant direkt gegenüber, Frühstücksverpflegung im Restaurant möglich. E-Bike Verleih im Haus. Zahlreiche Wander- und Ausflugsziele direkt in der näheren Umgebung.

    Ausstattung

    2 Schlafzimmer (1)
    Max. 4 Gäste
    50 m²
    Gratis WiFi
    Fernseher
    Haustiere und Hunde erlaubt
    Rauchen nicht erlaubt
    Treppe
    Geschirrspüler
    Waschmaschine

    Lage

    Loading map
    Entfernungen
    Arzt:1 km
    Bahnhof:3 km
    Flughafen:60 km
    Nachtleben:15 km
    Skilift:2 km
    In der Nähe
    Unsere Freizeittipps
    • Angeln
    • Bergsteigen
    • Fahrradverleih
    • Fitness
    • Freizeitpark
    • Geocaching
    • Grillen
    • Hallenbad
    • Kegelbahn/Bowlen
    • Nordic Walking
    • Radfahren/ Cycling
    • Rodeln
    • Schlittschuhlaufen
    • Schwimmen
    • Sehenswürdigkeiten
    • Sommerrodelbahn
    • Theater
    • Wandern
    • Wellness
    Weitere Freizeitmöglichkeiten
    Erlebnisspielplatz direkt am Haus, Kinderspielplatz im Oberdorf, Rodelhang, Skigebiet, Trixi Bad - Erlebnisbad wenige Autominuten entfernt. Grillplatz im Garten des Hauses. Sommerrodelbahn in der Nähe, Eishalle und Kegelbahn in direkter Umgebung.
    Urlaubsziel
    Oybin, Jonsdorf, Zittau, Bautzen Görlitz, nur wenige Autominuten entfernt! Zahlreiche Wandermöglichkeiten, Das Landhotel "Quirle-Häusl" befindet sich schräg gegenüber. Ob Wanderurlaub oder Historie entdecken, hier werden Sie fündig! Das Landhaus befindet sich am Fuße des Berges "Lausche" und sie können in jede Himmelsrichtung ausschwärmen um ihre Wandertouren bei guter Luft zu starten. Angebote für die ganze Familie mit Sommerrodelbahn und Trixi-Erlebnisbad. Kindererlebnisspielplatz (Naturparkgarten) direkt hinter dem Landromantikhotel „Quirle-Häusl“. Die SalzOase Waltersdorf ist nur wenige Schritte vom Landhaus entfernt.
    Anreisen
    Detaillierte Wegbeschreibung von der Autobahnausfahrt Weißenberg (A4) bis zum Landhaus Helene in Waltersdorf, Hauptstraße 53, unter Einbeziehung der neuen Schnellstraße von Löbau: 1. Autobahnausfahrt Weißenberg (A4): • Verlasse die A4 an der Ausfahrt Weißenberg (Nr. 80). • Nach der Ausfahrt fährst du auf die B6 in Richtung Löbau. 2. Schnellstraße nach Löbau: • Folge der B6 in Richtung Löbau fahre dann auf B178 Richtung Zittau • Vor Löbau wirst du eine neue Schnellstraße erreichen, die B178 (neu gebaut), die die Strecke schneller und direkter macht. 3. Benutze Abfahrt Oderwitz - Richtung Zittauer Gebirge - Grossschönau. In Großschönau am zweiten Kreisverkehr dann Richtung Waltersdorf fahren. 4. Durch Waltersdorf: • In Waltersdorf bleibst du auf der Hauptstraße und fährst an der Kirche (rechts) in den Ort hinein. • Die Hauptstraße 53 wird auf der linken Seite liegen, und du erreichst dein Ziel: Landhaus Helene. Direkt schräg gegenüber dem Landhotel „Quirle-Häusl“. Adresse: Landhaus Helene Hauptstraße 53 02799 Waltersdorf Die Schnellstraße zwischen Weißenberg und Löbau verkürzt den Weg erheblich und macht die Fahrt schneller. Du solltest nach dieser Strecke problemlos in Waltersdorf ankommen. Ich hoffe, diese Beschreibung hilft dir weiter und führt dich sicher ans Ziel. Gute Fahrt!

    Kontakt

    Firma Kathrin & Peter Kunze GbR - HerrKUNZE KUNZE
    Firma Kathrin & Peter Kunze GbR - HerrKUNZE KUNZEDeutsch und Englisch
    Unterkunfts-Nummer: 260062
    GastgeberinformationenEs erwarten Sie wunderschöne Urlaubstage in heimeliger Atmosphäre eines liebevoll restaurierten Umgebindehauses im Zittauer Gebirge.. Sie wohnen am Fuße des Berges "Lausche" zwischen Butterberg und Sängerhöhe in einer nagelneuen Ferienwohnung mit höchstem Komfort. Geniessen Sie die Ruhe und Behaglichkeit und erkunden Sie die Sehenswürdigkeiten der Region zu Fuß oder per Rad. (Fahrradverleih im Haus) Parkplätze sind vorhanden. Moderner Wohnkomfort gepaart mit Historie und einem besonderen Wohnerlebnis. Wir freuen uns Ihre Bekanntschaft zu machen! Ihre Familie Kunze & Team
    Servicezeiten9:00 - 19:00 UHR
    Telefonnummer des GastgebersBitte geben Sie weitere Details ein, um die Kontaktnummer des Gastgebers zu erhalten

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    Preise

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    Anreise - Abreise
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    März 2025
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    April 2025
    Mo
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    Erwachsene
    2
    Kinder(bis einschl. 17 Jahre)
    0
    Verbrauchsabhängige Nebenkosten
    Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
    Hinweise des Gastgebers
    Stornierungsbedingung
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergung im Landhaus "Helene" Stand 03-2021 Kathrin & Peter Kunze Gbr. Hauptstraße 51/52/45 02799 Großschönau / OT Waltersdorf I. Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (im weiteren „Hotel“ genannt). Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. II. Vertragsabschluß, -partner; Verjährung Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden (mündlich oder schriftlich) durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer am Anreisetag ab 15:00 Uhr bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer, Bedienungsentgeld ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Schriftform und muss vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Der Kunde ist außerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen zur Stornierung des Vertrages berechtigt: a. Im Falle einer kompletten Stornierung des Vertrages durch den Kunden schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze der vertraglich vereinbarten Vergütung: Kosten für Arrangements, Hotelübernachtungen (Tagungen, Wochenendprogrammen, Tages- und Abendprogrammen sowie Paket bzw. Pauschalen mit pro Personen Preisen), die Bereitstellung des Veranstaltungsortes (bei Raummieten), Transportmittelreservierungen, Künstlervermittlungen, Sonstiges: Bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung gilt: Achtung: Bei Neubuchungen im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 gelten aufgrund der Corona-Pandemie folgende Sonderrichtlinien bei Stornierungen von Hotelzimmerbuchungen ! bis zum 21. Tag vor Reiseantritt kostenfrei ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 50% der bestellten Leistungen ab dem 07. Tag vor Reiseantritt 100% der bestellten Leistungen außerhalb der o.g. Sonderregelung gilt: bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20% der bestellten Leistungen ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25% der bestellten Leistungen ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35% der bestellten Leistungen ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50% der bestellten Leistungen ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 65% der bestellten Leistungen ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80% der bestellten Leistungen 24 h vor Anreise 100% der bestellten Leistungen (Gilt nicht für Reisunternehmen und Gruppenbuchungen) b. Grundlage für die Berechnung der Stornierungskosten ist jeweils die vereinbarte Teilnehmerzahl welche in der Auftrags. bzw. Buchungsbestätigung ersichtlich ist. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl für Feierlichkeiten kann einmalig bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bis maximal 10% der vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei vorgenommen werden. Für Stornierungen gebuchter, Hotel-Tagungspauschalen sowie sonstiger Hoteldienstleistungen treten gesonderte Stornierungsfristen in Kraft. Diese sind in der entsprechenden Auftragsbestätigung festgelegt. c. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns durch die Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist, als die ausgeführte pauschalierte Vergütung nach den Bestimmungen der 2 a. und 2 b. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung gegen die Stornogebühren gem. IV.1. oder IV.2. oder IV. 3. aufzurechnen. Eine Ersatzbuchung des Kunden innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglichen Anreisetag wird mit den Stornierungsgebühren gem. IV.2. oder IV.3. oder IV.4. der Zimmer verrechnet, es sei denn eine Erstattung gem. IV.5. ist bereits erfolgt. Wir empfehlen in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Informationen dazu erhalten alle Kunden mit der Buchungsbestätigung. V. Rücktritt des Hotels Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –Rückgabe Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die Anreise muss grundsätzlich bis 18.00 am vereinbarten Tag erfolgen, es sei denn, es wird schriftlich eine spätere Anreise mit dem Hotel vereinbart. Andernfalls kann das Hotel das gebuchte Zimmer anderweitig vergeben. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. VII Nicht in Anspruch genommene Leistung Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. VIII. Haftung des Hotels Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen von Beherbergungskunden haftet das Hotel den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Höchstens bis € 5.000,-- je Restaurantkunde und Tag. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 10.000,- im Hotelsafe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. VIIII. Schlussbestimmungen Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Zittau. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
    Mietbedingungen
    • Gesamtzahlung
    • keine Kaution
    • Anreisezeit: frühestens 16:00 Uhr
    • Abreise: bis spätestens 11:00 Uhr
    Zahlungsmöglichkeiten
    • Barzahlung
    • EC-Karte
    Anmerkungen
    Waschmaschine inklusive (ohne Waschmittel und Weichspüler) Frühstück im Hotel "Quirle-Häusl" 16,90 EUR, pro Person Buchung nur auf Anfrage und Bestätigung durch unser Haus. Parkplatz am Haus, Grillecke, Kinderspielplatz nahe Ferienhaus Preise zuzüglich Ortstaxe 1.40 €

    Weitere Unterkünfte

    Firma Kathrin & Peter Kunze GbR - HerrKUNZE KUNZE
    Firma Kathrin & Peter Kunze GbR - HerrKUNZE KUNZESeit über 5 Jahren online