Stornierungsbedingung
Rücktritt des Gastes
1. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast - unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthalts - kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages zusteht.
2. Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des Beherbungsbetriebs (im folgenden kurz BHB) auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
3. Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen vom BHB wie folgt angesetzt werden können:
Bei Übernachtung 10%
Bei Übernachtung mit Frühstück 20%
Bei Halbpension 30%
Bei Vollpension 40%
des vereinbarten Gesamtpreises.
4. Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlungen des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.
5. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
6. Buchungen über das System/die Vermittlungsstelle
Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen ausschließlich an die Vermittlungsstelle, nicht an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.