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Unsere 65 m² große Dachgeschosswohnung bietet mit 2 Schlafzimmer, Küche, Bad und Wohnstube Platz für 4 Personen zum verweilen und entspannen. Eine direkt vor der Haustür liegende Terrasse auf der man morgens das Frühstück in der Sonne genießen kann, runden das Urlaubspaket ab. Die Wohnung ist gemütlich eingerichtet und mit allem notwendigen ausgestattet. Handtücher und Bettwäsche sind im Preis inklusive ebenso Wlan. Waschmaschine gegen Gebühr.
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In der Umgebung befinden sich mehrere Restaurants und Cafés, Bäcker und ein kleiner Lebensmittelmarkt. Den Strand erreichen Sie in 5 min mit dem Rad, das quirlige Städtchen Wyk liegt in 4 km Entfernung und die Föhrer Teestube& Kerzenscheune direkt um die Ecke. Ebenso erreichen Sie den Bäcker zu Fuß in 5 min.
Die Anreiseinformationen erhalten Sie 2 Wochen vor Anreise per Mail.
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Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Mietbedingungen
1.
Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten, ausgenommen bei Verhinderung durch höhere Gewalt. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 15.00 Uhr und endet am Abreisetag um 9.00 Uhr. Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald das Quartier bestellt und schriftlich zugesagt, die Anzahlung gezahlt wurde oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.
2.
Das Mietobjekt ist eine Nichtraucher-Wohnung und darf nicht ohne Sondererlaubnis von mehr Personen bewohnt werden, als im Vertrag vereinbart sind. Der Mieter haftet für alle während seiner Mietdauer verursachten Schäden und hat unverzüglich gleichwertigen Ersatz zu beschaffen nach Absprache mit dem Vermieter. Bei Beanstandungen und Schäden ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
3.
Der Mieter wird nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat wie z.B. schlechtes Wetter.
4.
Die Übernahme des unveränderten Mietvertrages durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner dem Gastgeber für den Mietpreis.
5.
Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist in jedem Fall ein eingeschriebener Brief an den Vermieter. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach folgender Staffel zu berechnen. Maßgeblich auch bei telefonisch angekündigtem Rücktritt ist jeweils das Eingangsdatum des Briefes beim Vermieter.
Tage vor Mietbeginn % des Vertrages
bis zu 45 20 %
44 bis 30 40 %
29 bis 22 60 %
ab 21 80%
Hinweis:
Es wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Wenn Sie ihre gebuchte Reise aus wichtigen Gründen z.B. wegen Krankheit oder Unfall, nicht antreten können oder abbrechen bzw. frührer beenden müssen, dann schützt Sie die Reiserücktrittsversicherung bzw. eine Reiseabbruch-Versicherung von den finanziellen Folgen. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie in jedem Reisebüro.
Es ist nicht zulässig Hybrid- oder E-Autos über den Hausanschluss zu laden.
Nutzungsvereinbarung
über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLANs
Der Inhaber betreibt in seinem Beherbergungsbetrieb (BHB) einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im BHB eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des BHB und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gasts bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts. Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der BHB keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom BHB vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten-oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder
anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Gast stellt den Inhaber des BHB von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber des BHB auf diesen Umstand hin.
Kurabgabe
Die Kurabgabe ist von allen ortsfremden Personen zu entrichten, die sich auf der Insel Föhr aufhalten – ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfang sie die Einrichtungen bzw. u.g. Vorteile nutzen. Als ortsfremd in diesem Sinne gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht. Selbstverständlich steht es diesem Personenkreis frei, sich dennoch gegen Zahlung der entsprechenden Kurabgaben für die Dauer des Aufenthaltes eine Kurkarte (ggf. auch eine Jahresgastkarte) ausstellen zu lassen, um die mit der Kurkarte verbundenen Vergünstigungen nutzen zu können.
Von der Kurabgabe befreit sind:
• Menschen mit Behinderung, die nachweislich durch amtliche Unterlagen auf ständige Begleitung angewiesen sind.
• Die Begleitperson eines/einer Schwerbehinderten ist ebenfalls kurabgabefrei, wenn sie zusammen mit der schwerbehinderten Person in derselben Unterkunft beherbergt wird.
• Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Geburtstags.
Die Stadt- und Gemeindevertretungen im gesamten Verwaltungsbereich des Amtes Föhr-Amrum haben sich für einheitliche Abgabensätze sowie einheitliche Hauptkurzeiten von 01. März bis 31. Oktober eines Kalenderjahres entschieden.
Stadt Wyk auf Föhr und alle Gemeinden der Insel:
01. März bis 31. Oktober: 2,60 €/Tag
übrige Zeit: 1,30 €/Tag
Jahrespauschale: 78,00 €
Bei der Berechnung wird der Tag der Anreise als voller Tag und der Tag der Abreise nicht gewertet.
Waschmaschine 4 EUR pro Nutzung
Vor Anreise zu überweisen ist die dann gültige Kurabgabe.
Frau Kerrin Pergande
Ich spreche: Deutsch
Unterkunfts-Nummer: 220255
Moin, wir freuen uns, wenn Sie bei uns buchen würden. Da wir direkt nebenan wohnen, sind wir jederzeit, während Ihres Urlaubes, für Sie zu erreichen.
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*Haftungsausschluss: Kann Bewertungen von vertrauenswürdigen Drittanbietern enthalten
Diese Unterkunft hat 33 Bewertungen und wird von 33 Gästen empfohlen.
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