Stornierungsbedingung
Allgemeine Mietbedingungen:
1. Mietgegenstand
Die Vermieter vermieten an den/die Mieter für die angegebene Vertragsdauer die o.g. Ferienwohnung. In der Ferienwohnung ist das Rauchen nicht gestattet. Die Überlassung an Dritte (z.B. Untervermietung) ist unzulässig. Die Belegung ist nur mit der maximalen Personenzahl zulässig, die in dem Inserat ausgewiesen bzw. vereinbart wurde.
2. Mietpreis und Nebenkosten.
Der Mietpreis beinhaltet den Strom- und Wasserverbrauch, die Heizung.
3. Mietdauer/Inventarliste
Am Anreisetag stellen die Vermieter dem Mieter die Ferienwohnung ab 15 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18 Uhr erfolgen, so wird der Mieter den Wohnungsverwaltern dies unverzüglich mitteilen. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Wohnungsverwalter mitzuteilen. Am Abreisetag wird der Mieter die Ferienwohnung dem Vermieter, bzw. der Beauftragten, bis spätestens 10 Uhr geräumt in besenreinem Zustand zur Verfügung stellen. Dabei wird der Mieter noch folgende Arbeiten selbst erledigen: Spülen des Geschirrs bzw. Ausräumen der Spülmaschine, Entleeren der Abfalleimer.
4. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber den Vermietern vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei den Vermietern. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die bei den Vermietern bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis 60 Tage vor Beginn der Mietzeit: Anzahlung wird umgehend zurückerstattet.
Rücktritt 59 bis 30 Tage vor Beginn der Mietzeit: 20 % des vereinbarten Gesamtmietpreises (Anzahlung)
Rücktritt 29 bis 14 Tage vor Beginn der Mietzeit: 50% des vereinbarten Gesamtmietpreises
Rücktritt 14 bis 7 Tage vor Beginn der Mietzeit: 75 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
Rücktritt ab 7 Tage vor Beginn der Mietzeit: 90% des vereinbarten Gesamtmietpreises
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei den Vermietern geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Die Vermieter können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haftet er und der bisherige Mieter den Vermietern als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstanden Mehrkosten.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Sie schützt den Mieter im Falle eines Reiserücktritts bei Tod, schwerem Unfall oder plötzlicher Erkrankung des Mieters oder seiner nächsten Angehörigen vor den Kosten des Rücktritts.
5. Kündigung durch den Vermieter
Die Vermieter können das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht leistet oder sich ansonsten in einer solchen Masse vertragswidrig verhält, dass den Vermietern eine Fristsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle können die Vermieter von dem Mieter pauschalen Ersatz der bis zur Kündigung entstanden Aufwendungen und des entgangenen Gewinns entsprechend Ziffer 4 der allgemeinen Mietbedingungen verlangen.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
7. Haftung der Vermieter
Die Vermieter haften für die Richtigkeit der Beschreibung der Wohnung und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Im Übrigen ist die Haftung der Vermieter ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ausgeschlossen wird die Haftung der Vermieter gemäß § 538 BGB. Die Vermieter haften nicht in Fällen höherer Gewalt
.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung der Mieträume oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlage ist der Mieter schadenersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden sind. Der Mieter hat zu beweisen, dass ein Verschulden bei der Entstehung von Schäden durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht oder durch unsachgemäße Behandlung technischer Anlagen bzw. Einrichtungen nicht vorgelegen hat. Dies gilt nicht für Schäden an Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die nicht dem allgemeinen Risikobereich des Mieters oder seiner Begleitpersonen unterliegen.
Für jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter soweit er nicht selbst zu dessen Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich den Vermietern oder der Verwalterin anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Ausgussbecken oder Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder –gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachten dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei evtl. auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen der Ferienwohnung ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, die Vermieter oder deren Bevollmächtigte über Beanstandungen an der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so entstehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung oder Schadenersatz) zu.
9. Veränderungen an und in den Mieträumen durch den Mieter
Veränderungen an und in den Mieträumen sowie Reparaturarbeiten jedweder Art dürfen durch den Mieter nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Vermieter vorgenommen werden.
10. Tierhaltung
Die Haltung von Tieren ist nicht erlaubt.
11. Rauchen
Der Genuss von Tabakprodukten jeglicher Art in den Mieträumen ist dem Mieter und seinen Begleitern untersagt. Die Wohnung ist eine reine Nichtraucherwohnung.
12. Parkplatz
Zu der im Mietvertrag bezeichneten Wohnung gehört ein PKW-Stellplatz für die Dauer des Mietverhältnisses. Der Mieter ist berechtigt seinen PKW für die Dauer des Mietverhältnisses kostenlos auf diesem Stellplatz zu parken. Erlischt der Mietvertrag mit Ende des Mietzeitraumes oder durch im Vertrag beschriebene Umstände, erlischt gleichzeitig auch das Recht auf Nutzung des PKW-Stellplatzes.
Anmerkungen
inkl. W-LAN, Strom, Gas, Wasser, fester Parkplatz u. freie Standkorbnutzung im Sommer