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Das über hundert Jahre alte Reetdach- Ferienhaus, mit seinen niedrigen Holzbalkendecken und Holzstützen ist gemütlich und stilvoll eingerichtet. Im 34 m² großen Wohn- und Esszimmer, mit Ausblicken nach Süden, Norden und Osten, gibt es einen Kaminofen, SAT-Fernseher und CD-Radio.
Die kleine Einbauküche mit Ceranfeld, Mikrowelle, Geschirrspülmaschine und Wachmaschine hat ein Fenster zum Servieren und Träumen zur Terrasse.
Über die wundervoll windgeschützte Südterrasse mit Gartenmöbeln und Grill gelangt man in den Garten mit einer kleinen Wiese, Sandkiste und Hecken zu den Nachbarn. Der Stellplatz befindet sich direkt vor dem Haus.
Bettwäsche und Handtücher können Sie optional hinzubuchen.
Besonders gemütlich ist das Haus auch bei stürmischem Wetter mit dem Kaminofen und der Infrarot-Sauna für 2 Personen. Für Kinder gibt es Spielzeug und eine Sandkiste im Garten.
3 km
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14 km
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800 m
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Fahrten zu den Halligen Nordstrandischmoor, Hooge, Mit der Pferdekutsche zur Hallig Südfall, Wattwanderung zur untergegangenen Insel Rungholt, Besuchen Sie die Friesenpferde mit Gestütsbesichtigung, Ponyreiten, Vogelkoje, Musiktage, Husumer Windmesse, - Gastromesse, Helgoland
Der Weg zum Wattenmeer führt unten am Deichfuß entlang. An den verstreut auf dem Deich liegenden Häusern vorbei erreicht man nach 800 m die Badestelle Fuhlehörn. Von dort wird ein Ausflug mit der Kutsche über das Watt zur Hallig Südfall angeboten. Zu dem reizenden Dorf Süden mit der Nordstrander Töpferei, Teestube, Galerie, Bäcker und Kaufmann sind es ca. 1,5 km.
Mit Flugzeug bis Hamburg oder Sylt und dann mit Zug oder Auto bis Husum, dann mit Bus oder weiter mit Auto
A7 - Abfahrt Schuby Richtung Husum - Hattstedt - Wobbenbüll - Nordstrand
A23 - Heide - Husum - Hattstedt - Wobbenbüll - Nordstrand
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Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermietung von Ferienwohnungen/Ferienhäusern
(Stand: 12.12.2022)
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vermietungen von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern durch den Vermieter. Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Vermieter und dem Mieter zwecks Ausführung der Buchung der Ferienwohnung bzw. des Ferienhauses getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
3. Die Vereinbarung über die Anmietung des gewünschten Objektes kommt dann zustande, wenn der Vermittler die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich, per Briefpost oder per E-Mail bestätigt und damit die Buchung Rechtsgültigkeit annimmt und verbindlich geschlossen ist.
§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss
1. Der Vermieter ist Eigentümer der gegenständlichen Ferienwohnung/des Ferienhauses. Die im Vertrag benannte Ferienwohnung/das Ferienhaus ist vollständig eingerichtet und möbliert. Der Vermieter überlässt dem Mieter die Ferienwohnung/das Ferienhaus als Mieter für die angege-bene Vertragsdauer ausschließlich zum Zwecke der Verbringung eines befristeten Urlaubs- bzw. Freizeitaufenthalts (Urlaubszwecke) beschränkt bezogen auf einen feststehenden tempo-rären Beherbergungszeitraum. Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus den weiteren Bestimmungen des Vertrages. Das Objekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
2. Der Mietvertrag bzw. Beherbergungsvertrag über die beschriebene Ferienwohnung/Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn der schriftliche Mietvertrag vom Mieter unterschrieben zugegangen ist.
§ 3 Pflichten des Vermieters / Unterkunft / Beherbergungsgegenstand
1. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter in der im Mietvertrag angegebenen Vermietungszeitraum die in der dort beschriebenen Ferienwohnung/Ferienhaus belegenen Räumlichkeiten (nachstehend "Unterkunft" genannt) bereitzustellen.
2. Bei schuldhafter Nichtbereitstellung der Ferienwohnung/des Ferienhauses ist der Vermieter dem Mieter gegenüber zum Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Gesamtmietpreises verpflichtet, sofern dieser bereits entrichtet wurde.
3. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Unterkunft hinsichtlich Größe und Zustand, wie in der Anzeige bzw. dem Inserat dargestellt, vermietet ist. Stellt sich heraus, dass die Ferienwohnung/das Ferienhaus tatsächlich größer oder kleiner ist oder eine nicht erheblich abweichende Ausstattung aufweist, bleibt die für die Vermietung geschuldete Miete (Beherbergungsentgelt) hiervon unberührt.
4. Die Vermietung der Unterkunft erfolgt ausschließlich zu Urlaubszwecken. Jede wesentliche Nutzungsänderung ist vertragswidrig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters, die aus billigen Gründen versagt werden kann. Für Schäden, die durch Zuwider-handlungen entstehen, haftet der Mieter ohne Rücksicht auf den Grad des Verschuldens.
5. Mit vermietet als Zubehör zum Status eines einfachen Nutzungsrechts wird die sich in der Ferienwohnung/dem Ferienhaus befindende Möblierung, Einrichtung und Ausstattung. Bestimmte Eigenschaften dieser Gegenstände werden nicht zugesichert. Mietminderungen und Schadensersatzansprüche wegen eventueller Mängel an den Einrichtungsgegenständen sind ausgeschlossen.
§ 4 Vermietungsdauer / Bereitstellung der Ferienwohnung
1. Das Beherbergungsverhältnis ist auf den im Mietvertrag genannten Zeitraum befristet. Sofern der Mieter die Nutzung der Unterkunft nach Beendigung des Ferienwohnungsmietvertragsver-hältnisses nicht aufgibt und die Unterkunft rechtzeitig geräumt an den Vermieter zurückgibt, schuldet der Mieter für den entsprechenden unberechtigten Weiternutzungszeitraum eine Nut-zungsentschädigung in Höhe des zuvor für die Vermietungsdauer vereinbarten Mietpreis. Eine Verlängerung des Miet- bzw. Beherbergungsvertrages gemäß bzw. analog § 545 BGB bei Fort-setzung des Gebrauches der Unterkunft nach Beendigung der Vermietungsdauer durch den Mieter wird ausgeschlossen.
2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung steht dem Mieter die gebuchte Ferienwohnung/das Ferienhaus ab 16.00 Uhr des Anreisetages (Check-In-Time) zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Die Rückgabe der Ferienwohnung/des Ferienhauses hat bis spätestens 10.00 Uhr des Abreisetages (Check-Out-Time) zu erfolgen.
3. Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu einem anderen, als den vereinbarten Zweck sind nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.
5. Jede Kündigung hat durch schriftlichen Brief zu erfolgen.
§ 5 Mietpreis (Beherbergungsentgelt) / Nebenkosten
1. Der Mieter hat auf den Gesamtmietpreis (Beherbergungsentgelt) für die Ferienwohnung/das Ferienhaus bei Vertragsabschluss sofort eine Anzahlung in Höhe von 20 % des im Mietvertrag genannten Gesamtmietpreises zu zahlen. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Beginn des Vermietungszeitraums an den Vermittler bzw. Eigentümer zu zahlen (Vorkasse). Maßgebend für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist der Eingang (Wertstellung) beim Vermittler/Vermieter.
2. Vom Mieter sind zusätzlich zur Miete (Beherbergungsentgelt) Nebenkosten zu tragen, sofern und soweit sich die Nebenkosten auf Zusatzleistungen beziehen, deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind oder wenn die Abrechnung der Nebenkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch (belegbar durch Zähler) und nicht pauschal erfolgt (z.B. Strom, Wasser, Heizung). In diesen Fällen werden dem Mieter die entsprechenden Nebenkosten zusätzlich zum Mietpreis bei der Abreise gesondert in Rechnung gestellt.
§ 6 Zustand und Übergabe der Ferienwohnung/des Ferienhauses
1. Der Mieter übernimmt die Ferienwohnung/das Ferienhaus wie sie steht und liegt und wie sie im Inserat dargestellt wurde, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Mängel werden vom Vermieter nur anerkannt, wenn diese durch den Mieter unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich angezeigt werden. Bei der Übergabe und der Rückgabe der Ferienwohnung werden förmliche Übergabeprotokolle erstellt, auf welchen etwaige Mängel oder Schäden festzuhalten sind.
2. Wenn die Gas-, Strom- und Wasserversorgung, die Funktion der Telekommunikation oder des Internetzugangs oder die Entwässerung durch einen nicht vom Vermieter zu vertretenden Umstand unterbrochen wurde oder wenn Überschwemmungen oder sonstige Katastrophen eintreten, steht dem Mieter ein Recht auf Minderung der Miete (Beherbergungsentgelt) oder Schadenersatz nicht zu.
§ 7 Pflichten des Mieters, Obhutspflicht des Mieters
1. Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung/das Ferienhaus und die gemeinschaftlichen Einrichtungen einschließlich der Möbel und Einrichtungsgegenstände sorgsam, pfleglich und schonend zu behandeln. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen der Ferienwohnung/des Ferienhauses, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände in der Unterkunft durch ihn oder ihn begleitende Personen. Der Mieter ist während des Beherbergungszeitraumes bei gegebenem Bedarf für die Reinigung der Unterkunft selbst verantwortlich.
2. Schäden am Haus und in der Unterkunft sind dem Vermieter oder seinem Beauftragten unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeigen verursachte weitere Schäden haftet der Mieter.
3. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden
Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Besucher, Lieferanten, Handwerker und Personen, die sich mit seinem Willen in den Mieträumen aufhalten oder diese aufsuchen, verursacht worden sind.
4. Der Mieter hat zu beweisen, dass ein Verschulden seinerseits oder der in vorstehendem Absatz 3 genannten Personen nicht vorgelegen hat, wenn feststeht, dass die Schadensursache in dem durch die Benutzung der Ferienwohnung/des Ferienhauses abgegrenzten räumlich-gegenständlichen Bereich liegen.
5. Der Mieter ist zur Einhaltung jeglicher gesetzlicher Vorschriften sowie zur Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher Auflagen (insbesondere auch hinsichtlich Lärm- und Geruchsemissionen etc.) verpflichtet.
§ 8 Stornierung vor Beginn des Vermietungszeitraums
1. Der Mieter ist berechtigt, vor Beginn des Beherbergungszeitraums durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen (nachstehend "Stornierung" genannt). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktritts- bzw. Kündigungserklärung beim Ver-mieter. Im Falle eines solchen Stornierung hat der Mieter pauschalen Ersatz für die beim Ver-mieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgen-den Höhe zu leisten:
Stornierung bis 45 Tage vor Beginn der Mietzeit 20 % des Gesamtmietpreises
Stornierung 44 Tage bis 33 Tage vor Beginn der Mietzeit 30 % des Gesamtmietpreises
Stornierung 32 Tage bis 22 Tage vor Beginn der Mietzeit 60 % des Gesamtmietpreises
Stornierung 21 Tage bis 12 Tage vor Beginn der Mietzeit 80 % des Gesamtmietpreises
Stornierung 11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 90 % des Gesamtmietpreises
2. Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Entschädigungspauschale. Der Mieter hat das Recht, einen geeigneten Ersatzmieter zu stellen, der die Ferienwohnung/das Ferienhaus während des Vermietungszeitraums in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann durch den Vermittler eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet werden. Stornierungsgebühren werden dann nicht erhoben. Der Vermittler hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch ersparte auf die von ihm geltend gemachte pauschale Ersatzforderung anrechnen lassen.
3. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises (Beherbergungsentgelts) verpflichtet.
4. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer angemessenen Reiserücktrittsversicherung.
5. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen im Zeitraum vor Beginn des Vermietungszeitraumes vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß § 8 Abs. 1 dieses Vertrages.
§ 9 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung
Der Mieter ist nur dann berechtigt, gegenüber Forderungen des Vermieters aus diesem Vertrag mit Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder das Beherbergungsentgelt zu mindern, wenn die Gegenforderung, das Zurückbehaltungs- oder Minderungsrecht dem Grund und der Höhe nach unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wird. Das Klagerecht des Mieters zur Geltendmachung von Gegenansprüchen und Minderungsansprüchen bleibt durch diese Bestimmung unberührt.
§ 10 Haftungsausschluss, Haftungsfreistellung
1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Er haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten (sog. Kern- bzw. Kardinalspflichten, d.h. aus einer Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, welche die vertragsgemäße Durchführung ermöglichen und auf deren Erfüllung der Mieter vertraut).
2. Dieser Haftungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
3. Der Haftungsausschluss greift ferner nicht ein, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
4. Soweit sich die Vertragspflicht auf Mängel erstreckt, welche bei Vertragsschluss bzw. Übergabe der Mietsache bestanden, haftet der Vermieter unbeschadet der vorstehenden Absätze 2 und 3 nicht für leichte Fahrlässigkeit.
5. Der Vermieter haftet in keinem Fall für Schäden und Folgeschäden, die dadurch bedingt sind, dass die Strom- und Wasserversorgung ausfällt, bzw. für Heizungsausfälle, die auf eine Unterbrechung oder Einschränkung der Brennstoffversorgung zurückzuführen sind.
6. Soweit der Vermieter wegen eines Verstoßes des Mieters gegen diesen Miet- bzw. Beherbergungsvertrag, gegen gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Auflagen von Dritten in Anspruch genommen wird, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter im Innenverhältnis in vollem Umfang von der Haftung freizustellen und alle diesbezüglichen Verpflichtungen des Vermieters zu erfüllen.
7. Die Benutzung der Kinderspieleinrichtungen geschieht auf eigene Gefahr des Mieters bzw. der Erziehungsberechtigten. Seitens des Vermieters wird hier keine Haftung bei Unfällen übernom-men. Das Gleiche gilt für die kostenfreie Benutzung etwaig vorhandener Fahrräder.
§ 11 Untervermietung / Gebrauchsüberlassung an Dritte
1. Eine Untervermietung oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Unterkunft oder eines Teils derselben bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Über eine solche Erlaubnis entscheidet der Vermieter nach freiem Ermessen, er kann sie von Auflagen und Bedingungen abhängig machen.
2. Jede Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.
3. Im Falle der Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung hat der Mieter für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus diesem Vertrag für den Untermieter bzw. Nutzer einzustehen. Der Mieter tritt mit Unterzeichnung dieses Vertrages zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters alle gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsansprüche gegen die jeweiligen Untermieter an den Vermieter ab. Der Vermieter nimmt die Abtretung an.
§ 12 Hausordnung / Betreten der Ferienwohnung durch den Vermieter
1. Der Mieter ist dem Vermieter wie auch etwaigen anderen Gästen benachbarter Objekte gegenüber zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Tür werfen und solche Tätigkeiten, die die anderweitigen (Gesamt-) Objektbewohner und/oder Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche sowie nächtliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh-, und Phonoge-räte sind stets nur auf Zimmerlautstärke einzustellen. Das Halten von Haustieren oder sonstigen Tieren in der Unterkunft ist nur nach in jedem Einzelfall erforderlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet.
2. Dem Vermieter oder seinem Beauftragten steht die Besichtigung der Ferienwohnung/des Ferienhauses nach rechtzeitiger Ankündigung zu angemessener Tageszeit frei. Zur Abwendung drohender Gefahren darf der Vermieter die Unterkunft auch ohne vorherige Ankündigung zu jeder Tages- und Nachtzeit betreten.
§ 13 Außerordentliche Kündigung
1. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere berechtigt, wenn
a) der Mieter die vereinbarte Anzahlung und/oder die Restzahlung auf den Gesamtmietpreis nicht rechtzeitig leistet;
b) der Mieter die Unterkunft ohne vorherige Zustimmung des Vermieters oder sonst in unzulässiger Weise ganz oder in Teilen an Dritte untervermietet oder Dritten entspre-chend unberechtigt den Gebrauch an der Unterkunft überlässt;
c) sich der Mieter im sonstiger Art und Weise in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzu-muten ist.
Die Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend. Im Übrigen richtet sich das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Miet- bzw. Beherbergungsvertragsverhält-nisses nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Vermieter aufgrund nicht bzw. nicht rechtzeitig erfolgender Anzahlung bzw. Restzahlung (vorstehender § 13 Abs. 1 lit. a) hat der Mieter eine Stornierungsgebühr entsprechend § 8 zu bezahlen, welche gegebenenfalls mit einer Anzahlung verrechnet wird.
§ 14 Beendigung des Miet- bzw. Beherbergungsverhältnisses
Bei Beendigung des Mietvertrags- bzw. Beherbergungsverhältnisses ist die Unterkunft in besenreinem, unbeschädigten und ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Etwaig vom Mieter eingebrachtes Mobiliar ist vollständig zu räumen. Der Mieter hat bei Beendigung des Beherbergungsverhältnisses alle Schlüssel zurückzugeben.
§ 15 Schlussbestimmungen
1. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ein Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform kann nur im Wege einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung erfolgen.
2. Die im vorliegenden Vertrag in Bezug genommenen Anlagen sind ausdrücklich Vertragsbestandteil und damit Gegenstand dieses Vertrages.
3. Auf das vorliegende Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
4. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist der Belegenheitsort der Ferienwohnung/des Ferienhauses, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann. Dieser ist auch der Erfüllungsort.
5. Wenn eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein sollte, wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet an Stelle der ungültigen Bestimmung solche Bestimmungen zu setzen, die dem von den Parteien ursprünglich wirtschaft-lich und juristisch gewollten am nächsten kommen.
Sauna inklusive
Die Kurabgabe im beträgt pro Person/Tag:
01.06. - 30.09. 2,20 €
01.10. - 31.05. 1,00 €
Firma Urlaub im Norden GbR
Wir sprechen: Deutsch und Englisch
Unterkunfts-Nummer: 187995
09:00 - 19:00 Uhr
Bitte geben Sie weitere Details ein, um die Kontaktnummer des Gastgebers zu erhalten
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Diese Unterkunft hat 12 Bewertungen und wird von 12 Gästen empfohlen.
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