Stornierungsbedingung
1. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist
grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner
Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt).
2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und
vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des
Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen
lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung mit
Frühstück pauschal mit 20%, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30% bei Übernachtung
mit Vollpension pauschal mit 40% und bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses
pauschal mit 10 % des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
3. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in
Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf
die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
4. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(Siehe auch Rechten und Pflichten aus dem Beherbergungsvetrag v. DTV-Deutscher Tourismusverband)
Anmerkungen
zusätzlich Kurtaxe (Erwachsene) €1,90 (Kinder 6-15 Jahre) €1,00
Kinder unter 7 Jahren frei
Wir vermieten erst ab 4 Nächten Aufenthalt.