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Stornierungsbedingungen
Mit Zahlung der 1.Rate ist der Mietvertrag vom Mieter angenommen. Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, oder kündigt der Vermieter fristlos, weil der Mieter in Zahlungsverzug gerät, sind als Entschädigung unter Anrechnung der nicht erbrachten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist: Kündigung bis 50 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises, bis 35 Tage: 30 %, bis 20 Tage: 60 %, bis 14 Tage: 90 %, später als 14 Tage: 100 %. Gleichwohl wird sich der Vermieter bemühen, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Der Mieter wird jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen. Es empfiehlt sich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Zahlung erst nach Bestätigung des Gastgebers
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