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In unserem Garten im Zugspitzdorf Grainau befindet sich der umgebaute und liebevoll eingerichtete Wohnwagen.Eine moderne Infrarotheizung spendet auch an kalten Tagen gemütliche Wärme.
Der Wohnwagen 2. Heimat-Gartenheimat ist wie eine kleine Ferienwohnung komplett ausgestattet. Selbstverständlich können Sie aber auch alle Annehmlichkeiten unseres Gästehauses nutzen: Frühstücksbuffet, Sauna, Aufenthaltsraum.
Sie können von der Terrasse des Wohnwagens bei einem romantischen Lagerfeuer und einem Glas Wein den Blick zur Zugspitze genießen.
Der freistehende Wohnwagen befindet sich in unserem Garten mit eigener Terrasse und wundervollem Bergpanorama und Blick direkt zur Zugspitze, Deutschlands höchstem Berg mit 2962 m.
Die Zugspitzbahn ist 3 km von unserem Haus entfernt.
1 km
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20 m
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65 km
6 km
1 km
500 m
4 km
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Rund um unser Haus beginnen tolle Wanderwege, die Sie zum Eibsee, zum Höhenrain und sogar zur Zugspitze führen.
20m vom Haus entfernt befindet sich die Bushaltestelle. Den Bus können Sie kostenlos benutzen!
Mit dem Auto oder Bus sind Sie in kürzester Zeit bei den Königschlössern von Ludwig II oder in Garmisch Partenkirchen.
Mountainbiken, Trailrunning, Spazieren gehen, Bergsteigen, Skifahren, Langlaufen und noch viel mehr können Sie in unserer tollen Umgebung erleben.
Von München kommend müssen Sie Garmisch Partenkirchen Richtung Fernpass durchfahren und nach ca. 4 km links Richtung Eibsee/Zugspitzbahn abbiegen.
Nach weiteren 2 km biegen Sie rechts in die Schönangerstrasse ein.
Sie können uns auch über Füssen/Reute erreichen.
Folgen Sie der Beschilderung Garmisch Partenkirchen.
Nach ca. 20 km biegen Sie rechts Richtung Untergrainau, Zugspitzbahn ab und folgen dem Straßenverlauf für ca. 2 km. Dann biegen Sie rechts in die Schönangerstrasse ein.
Dir wird noch nichts berechnet
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gästehauses Schönanger, Schönangerstr.7,
82491 Grainau
Die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages (Zimmeranmietung) gelten für die Überlassung von einzelnen Gästezimmern (Doppelzimmer, Einzelzimmer, Suiten, Ferienwohnung)sowie für alle hiermit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber (im folgenden: Gast). Entgegenstehende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung.
1. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages
Die Reservierung von einzelnen oder mehreren Gästezimmern (Kontingente) sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung des Gästehauses und Gastes für beide Parteien verbindlich. Bei der Einzelreservierung von Gästezimmern reicht im Regelfall auch die telefonische oder fernkopierte Willenserklärung des Gastes oder dessen Auftraggebers aus.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen sich grundsätzlich inklusive der derzeit gültigen Mwst., Bedienungsgeld und aller Abgaben. Kurabgabe wird gesondert berechnet. Bei Reservierungen im Voraus von länger als 4 Monaten behält sich das Gästehaus das Recht vor, die vereinbarten Preise um max. 7 % bei z. B. drastischer Energieverteuerung zu erhöhen. Weiterhin behält sich Gästehaus vor, dem Gast Anzahlungen in Höhe von bis zu 30% des Gesamtpreises vorab in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind – sofern sie nicht einen anderen Fälligstellungstermin enthalten – sofort zur Zahlung fällig. Die Parteien vereinbaren für den Fall des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat. Generell sind Rechnungen sofort ohne Abzug bei Anreise bar oder mit einer vom Gästehaus akzeptierten gültigen ec-Karte bzw. Kreditkarte (Visa, Mastercard) zu begleichen.
b) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung des Gästehauses aufrechnen oder mindern.
3. a) Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen bei Einzelreservierungen
erfolgen generell schriftlich per Post oder via Fax. Entscheidend ist das Datum des Eingangs beim Gästehaus. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung. Im Falle eines Rücktritts durch den Gast, gelten die Rücktrittsgebühren gemäß den Mietbedingungen.
bis 30 Tage vor Mietbeginn = 0 % des Mietpreises, Bearbeitungsgebühr ab Reservierung Euro 50,00
29 bis 7 Tage vor Mietbeginn = 80% des Mietpreises
6 bis 2 Tage vor Mietbeginn = 85% des Mietpreises
1 Tag vor Mietbeginn oder Nichterscheinen = 100 % des Gesamtpreises.
b) Bei Umbuchung, sofern sie möglich ist entstehen grundsätzlich keine Gebühren. Karten aller Art, Theater, Skipässe Veranstaltungen können nicht zurückgenommen werden. Die Rücktrittsgebühr beträgt somit von dem Zeitpunkt der Reservierung 100% des Kartenpreises.
c) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Gästehaus hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 20:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Gästehaus anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Gast hat dem Gästehaus zuvor späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt. Am vereinbarten Abreisetag, sind die Zimmer dem Gästehaus spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis). Dem Gast steht es frei, dem Gästehaus nachzuweisen, dass diesem kein oder kein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist Das Gästehaus kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Gästehauses.
4. Wertsachen
Wertsachen, Bargeld usw. können, sofern Kapazität vorhanden, von den Gästen kostenlos im Haussafe eingelagert werden. Ansonsten übernimmt ausdrücklich das Gästehaus bei Verlust (insbesondere von Schmuck und Bargeld) keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, Musikinstrumente obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.
5. Haftung
Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine „Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind. Der Gast ist gehalten, die Einbringung von gefährlichem oder gar gesetzeswidrigem Gut (Drogen, Sprengstoff u.ä.) anzuzeigen. Generell haftet das Gästehaus nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für entstandenen Schaden
6. Technische Einrichtungen
Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die übergebührliche Nutzung von eingebrachten technischen Geräten (namentlich Computer, Musikanlagen usw.) kostenseitig nicht berücksichtigt. Der Gast übernimmt die Verpflichtung, die übergebührliche Nutzung und den daraus erwachsenden Energieverbrauch oder Umsatzverlust (Internet) dem Gästehaus anzuzeigen. Ein ggf. anfallender Servicekostenausgleich bis zu einer Höhe von EUR 250,– erkennt der Gast an.
7. Kündigung durch das Gästehaus
Das Gästehaus ist jederzeit berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) zu lösen, falls der Gast/die Gästegruppe nachweislich dem Ruf, der Sicherheit und dem Ansehens des Gästehauses schadet. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, sowie binnen der beidseitig vereinbarten Stornofristen.
8. Gerichtsstand
Für alle Vertragspartner des Gästehauses und evtl. anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Garmisch Partenkirchen vereinbart.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.
Die Geschäftsführung
Parkplätze vor dem Haus kostenfrei!
Kurabgabe Erw.3,50/Tag Kinder 5-15 J. 1,00/Tag wird extra berechnet!
Firma Gästehaus Schönanger - Frau Kathrin Stühler
Wir sprechen: Deutsch, Englisch und Französisch
Unterkunfts-Nummer: 106664
Wir als Ihre Gastgeber wollen Ihnen die Schätze der Natur an Ihren schönsten Tagen im Jahr näher bringen. Gemütlich wollen wir es haben und Sie als unser Gast sollen das Gefühl bekommen, ein Teil der Schönanger Familie zu sein. Sie sollen sich wie zuhause fühlen – nur ein bisschen besser!”
08:00 bis 21:00 Uhr
Bitte geben Sie weitere Details ein, um die Kontaktnummer des Gastgebers zu erhalten
*Haftungsausschluss: Kann Bewertungen von vertrauenswürdigen Drittanbietern enthalten
Diese Unterkunft hat 3 Bewertungen und wird von 2 Gästen empfohlen.
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